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Sie können sich § 64j SGB XII auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf eine notwendige Versorgung mit Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen, die von den Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen, Angehörigen und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um insbesondere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken (digitale Pflegeanwendungen).
(2) Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Pflegeanwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen nach § 78a Absatz 3 des Elften Buches aufgenommen wurden.
Digitale Pflegeanwendungen | Digitale Pflegeanwendungen | ||||
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2 | Anwendungen, die wesentlich auf digitalen Technologien beruhen, die von den | 2 | wesentlich auf digitalen Technologien beruhen und von den Pflegebedürftigen | ||
3 | Pflegebedürftigen oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen, Angehörigen | 3 | oder in der Interaktion von Pflegebedürftigen mit Angehörigen, sonstigen | ||
4 | und zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden, um | 4 | ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen | ||
5 | insbesondere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten des | 5 | genutzt werden, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten | ||
6 | Pflegebedürftigen zu mindern und einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit | 6 | des Pflegebedürftigen zu mindern oder einer Verschlimmerung der | ||
7 | entgegenzuwirken (digitale Pflegeanwendungen). | 7 | Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken (digitale Pflegeanwendungen). | ||
8 | (2) Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Pflegeanwendungen, die vom | 8 | (2) Der Anspruch umfasst nur solche digitalen Pflegeanwendungen, die vom | ||
9 | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für | 9 | Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für | ||
10 | digitale Pflegeanwendungen nach § 78a Absatz 3 des Elften Buches aufgenommen | 10 | digitale Pflegeanwendungen nach § 78a Absatz 3 des Elften Buches aufgenommen | ||
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