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Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen | Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen | ||||
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t | 1 | Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen | t | 1 | Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen |
Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen | Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen | ||||
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f | 1 | Der Träger der Sozialhilfe kann die Vereinbarungen mit einem | f | 1 | Der Träger der Sozialhilfe kann die Vereinbarungen mit einem |
2 | Leistungserbringer fristlos kündigen, wenn ihm ein Festhalten an den | 2 | Leistungserbringer fristlos kündigen, wenn ihm ein Festhalten an den | ||
3 | Vereinbarungen auf Grund einer groben Verletzung einer gesetzlichen oder | 3 | Vereinbarungen auf Grund einer groben Verletzung einer gesetzlichen oder | ||
4 | vertraglichen Verpflichtung durch die Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist. | 4 | vertraglichen Verpflichtung durch die Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist. | ||
5 | Eine grobe Pflichtverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn in der Prüfung | 5 | Eine grobe Pflichtverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn in der Prüfung | ||
6 | nach § 78 oder auf andere Weise festgestellt wird, dass | 6 | nach § 78 oder auf andere Weise festgestellt wird, dass | ||
n | n | 7 | 1. | ||
7 | 1. Leistungsberechtigte infolge der Pflichtverletzung zu Schaden kommen, | 8 | Leistungsberechtigte infolge der Pflichtverletzung zu Schaden kommen, | ||
9 | 2. | ||||
8 | 2. gravierende Mängel bei der Leistungserbringung vorhanden sind, | 10 | gravierende Mängel bei der Leistungserbringung vorhanden sind, | ||
11 | 3. | ||||
9 | 3. dem Leistungserbringer nach heimrechtlichen Vorschriften die | 12 | dem Leistungserbringer nach heimrechtlichen Vorschriften die | ||
10 | Betriebserlaubnis entzogen ist, | 13 | Betriebserlaubnis entzogen ist, | ||
t | t | 14 | 4. | ||
11 | 4. dem Leistungserbringer der Betrieb untersagt wird oder | 15 | dem Leistungserbringer der Betrieb untersagt wird oder | ||
16 | 5. | ||||
12 | 5. der Leistungserbringer nicht erbrachte Leistungen gegenüber dem | 17 | der Leistungserbringer nicht erbrachte Leistungen gegenüber dem | ||
13 | Leistungsträger abrechnet. | 18 | Leistungsträger abrechnet. | ||
14 | Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 59 des Zehnten Buches bleibt | 19 | Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 59 des Zehnten Buches bleibt | ||
15 | unberührt. | 20 | unberührt. |
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