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Altenhilfe | Altenhilfe | ||||
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f | 1 | (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen | f | 1 | (1) Alten Menschen soll außer den Leistungen nach den übrigen Bestimmungen |
2 | dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des | 2 | dieses Buches sowie den Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des | ||
3 | Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, | 3 | Neunten Buches Altenhilfe gewährt werden. Die Altenhilfe soll dazu beitragen, | ||
4 | Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden | 4 | Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden | ||
5 | oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt | 5 | oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt | ||
6 | am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe | 6 | am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe | ||
7 | zu stärken. | 7 | zu stärken. | ||
8 | (2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht: | 8 | (2) Als Leistungen der Altenhilfe kommen insbesondere in Betracht: | ||
n | n | 9 | 1. | ||
9 | 1. Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn | 10 | Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn | ||
10 | sie vom alten Menschen gewünscht wird, | 11 | sie vom alten Menschen gewünscht wird, | ||
n | n | 12 | 2. | ||
11 | 2. Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den | 13 | Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den | ||
12 | Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, | 14 | Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, | ||
n | n | 15 | 3. | ||
13 | 3. Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in | 16 | Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege, insbesondere in | ||
14 | allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder | 17 | allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-, Betreuungs- oder | ||
15 | Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, | 18 | Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten, | ||
n | n | 19 | 4. | ||
16 | 4. Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme | 20 | Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme | ||
17 | altersgerechter Dienste, | 21 | altersgerechter Dienste, | ||
n | n | 22 | 5. | ||
18 | 5. Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der | 23 | Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der | ||
19 | Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen | 24 | Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen | ||
20 | alter Menschen dienen, | 25 | alter Menschen dienen, | ||
t | t | 26 | 6. | ||
21 | 6. Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen | 27 | Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen | ||
22 | ermöglichen. | 28 | ermöglichen. | ||
23 | (3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der | 29 | (3) Leistungen nach Absatz 1 sollen auch erbracht werden, wenn sie der | ||
24 | Vorbereitung auf das Alter dienen. | 30 | Vorbereitung auf das Alter dienen. | ||
25 | (4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen | 31 | (4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder Vermögen | ||
26 | geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich | 32 | geleistet werden, soweit im Einzelfall Beratung und Unterstützung erforderlich | ||
27 | sind. | 33 | sind. | ||
28 | (5) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen dieses | 34 | (5) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen dieses | ||
29 | Buches, den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen | 35 | Buches, den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen | ||
30 | Infrastruktur zur Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und | 36 | Infrastruktur zur Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und | ||
31 | zur Inanspruchnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die | 37 | zur Inanspruchnahme der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die | ||
32 | Ergebnisse der Gesamtplanung nach § 58 sowie die Grundsätze der Koordination, | 38 | Ergebnisse der Gesamtplanung nach § 58 sowie die Grundsätze der Koordination, | ||
33 | Kooperation und Konvergenz der Leistungen nach den Vorschriften des Neunten | 39 | Kooperation und Konvergenz der Leistungen nach den Vorschriften des Neunten | ||
34 | Buches sind zu berücksichtigen. | 40 | Buches sind zu berücksichtigen. | ||
35 | (5) (doppelt) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen | 41 | (5) (doppelt) Die Leistungen der Altenhilfe sind mit den übrigen Leistungen | ||
36 | dieses Buches, den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch, | 42 | dieses Buches, den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch, | ||
37 | den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen Infrastruktur zur | 43 | den Leistungen der örtlichen Altenhilfe und der kommunalen Infrastruktur zur | ||
38 | Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und der Inanspruchnahme | 44 | Vermeidung sowie Verringerung der Pflegebedürftigkeit und der Inanspruchnahme | ||
39 | der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die Ergebnisse der | 45 | der Leistungen der Eingliederungshilfe zu verzahnen. Die Ergebnisse der | ||
40 | Teilhabeplanung und Gesamtplanung nach dem Neunten Buch sind zu | 46 | Teilhabeplanung und Gesamtplanung nach dem Neunten Buch sind zu | ||
41 | berücksichtigen. | 47 | berücksichtigen. |
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