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Sie können sich § 150b SGB XI auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 150 Absatz 5d Satz 1, Betriebshilfe gemäß § 150 Absatz 5d Satz 2 oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d Satz 3 in Anspruch genommen worden ist, werden auf die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Absatz 3, Betriebshilfe gemäß § 44a Absatz 6 Satz 1 oder Kostenerstattung gemäß § 44a Absatz 6 Satz 3 in Anspruch genommen werden kann, nicht angerechnet.
Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d | Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d | ||||
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t | 1 | Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, | t | 1 | Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, |
2 | Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d | 2 | Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d |
Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d | Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d | ||||
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t | 1 | Die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 150 Absatz 5d Satz | t | 1 | Die Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld im Geltungszeitraum von § |
2 | 1, Betriebshilfe gemäß § 150 Absatz 5d Satz 2 oder Kostenerstattung gemäß § | 2 | 150 Absatz 5d Satz 1, Betriebshilfe im Geltungszeitraum von § 150 Absatz 5d | ||
3 | 150 Absatz 5d Satz 3 in Anspruch genommen worden ist, werden auf die | 3 | Satz 2 oder Kostenerstattung im Geltungszeitraum von § 150 Absatz 5d Satz 3 in | ||
4 | Arbeitstage, für die Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Absatz 3, | 4 | Anspruch genommen worden ist, werden auf die Arbeitstage, für die | ||
5 | Betriebshilfe gemäß § 44a Absatz 6 Satz 1 oder Kostenerstattung gemäß § 44a | 5 | Pflegeunterstützungsgeld gemäß § 44a Absatz 3, Betriebshilfe gemäß § 44a | ||
6 | Absatz 6 Satz 3 in Anspruch genommen werden kann, nicht angerechnet. | 6 | Absatz 6 Satz 1 oder Kostenerstattung gemäß § 44a Absatz 6 Satz 3 in Anspruch | ||
7 | genommen werden kann, nicht angerechnet. |
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