Zeitraum von 2020 bis 2024 zur Verfügung gestellt. Für die Förderung gilt
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§ 8 Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen in Abstimmung
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§ 8 Absatz 3 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Maßnahmen in Abstimmung
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mit der Gesellschaft für Telematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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mit der Gesellschaft für Telematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
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zu planen und durchzuführen sind.
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zu planen und durchzuführen sind.
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