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(1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet
(2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen
Eintragung in das Eheregister | Eintragung in das Eheregister | ||||
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t | 1 | Eintragung in das Eheregister | t | 1 | Eintragung in das Eheregister |
Eintragung in das Eheregister | Eintragung in das Eheregister | ||||
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f | 1 | (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet | f | 1 | (1) Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung beurkundet |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | Tag und Ort der Eheschließung, | 3 | Tag und Ort der Eheschließung, | ||
4 | 2. | 4 | 2. | ||
5 | die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, | 5 | die Vornamen und die Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, | ||
t | 6 | ihr Geschlecht sowie auf Wunsch eines Ehegatten seine rechtliche Zugehörigkeit | t | 6 | ihr Geschlecht, |
7 | zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, | ||||
8 | 3. | 7 | 3. | ||
9 | die nach der Eheschließung geführten Vornamen und Familiennamen der | 8 | die nach der Eheschließung geführten Vornamen und Familiennamen der | ||
10 | Ehegatten. | 9 | Ehegatten. | ||
11 | (2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen | 10 | (2) Zum Eheeintrag wird hingewiesen | ||
12 | 1. | 11 | 1. | ||
13 | auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten, | 12 | auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten, | ||
14 | 2. | 13 | 2. | ||
15 | auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, wenn sie nicht Deutsche sind und | 14 | auf die Staatsangehörigkeit der Ehegatten, wenn sie nicht Deutsche sind und | ||
16 | ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist, | 15 | ihre ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist, | ||
17 | 3. | 16 | 3. | ||
18 | auf die Bestimmung eines Ehenamens, | 17 | auf die Bestimmung eines Ehenamens, | ||
19 | 4. | 18 | 4. | ||
20 | auf das Sachrecht, dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt. | 19 | auf das Sachrecht, dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt. |
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