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1Die Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 ist technisch möglich, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den am Einsatzbereich des Smart-Meter-Gateways orientierten Vorgaben des § 24 Absatz 1 genügen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies feststellt. Die Feststellung nach Satz 1 sowie erforderliche Marktanalysen stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seinen Internetseiten
4www.bsi.bund.de
Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen | Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen | ||||
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t | 1 | Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen | t | 1 | Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen |
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f | 1 | Die Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem nach § | f | 1 | Die Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem nach § |
2 | 29 ist technisch möglich, wenn mindestens drei voneinander unabhängige | 2 | 29 ist technisch möglich, wenn mindestens drei voneinander unabhängige | ||
3 | Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den am | 3 | Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den am | ||
4 | Einsatzbereich des Smart-Meter-Gateways orientierten Vorgaben des § 24 Absatz | 4 | Einsatzbereich des Smart-Meter-Gateways orientierten Vorgaben des § 24 Absatz | ||
5 | 1 genügen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies | 5 | 1 genügen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies | ||
t | t | 6 | insgesamt oder zeitversetzt für die jeweils in § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 6, | ||
7 | Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 4 und Satz 2 | ||||
8 | genannten Einbaufallgruppen oder Untergruppen davon feststellt. Die | ||||
6 | feststellt. Die Feststellung nach Satz 1 sowie erforderliche Marktanalysen | 9 | Feststellung nach Satz 1 sowie erforderliche Marktanalysen stellt das | ||
7 | stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seinen | 10 | Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seinen Internetseiten | ||
8 | Internetseiten bereit. | 11 | bereit. | ||
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10 | 4www.bsi.bund.de | 13 | 4www.bsi.bund.de |
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