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Sie können sich Anhang I KWG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch: | [Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1) |
Sicherungsobergrenze: | 100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2) [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] |
Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: | Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] (2) |
Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: | Die Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt für jeden einzelnen Einleger (3) |
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: | 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 |
Währung der Erstattung: | Euro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen] |
Kontaktdaten: | [Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)] |
Weitere Informationen: | [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] |
Empfangsbestätigung durch den Einleger: | |
Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte)
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. |
Informationsbogen für den Einleger | Informationsbogen für den Einleger | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Informationsbogen für den Einleger | t | 1 | Informationsbogen für den Einleger |
Informationsbogen für den Einleger | Informationsbogen für den Einleger | ||||
---|---|---|---|---|---|
n | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2015, 810 - 811) | n | 1 | (Fundstelle: BGBl. I 2015, 810 - 811; bzgl. der einzelnen Änderungen |
2 | vgl. Fußnote) | ||||
2 | Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch:| [Name | 3 | Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch:[Name | ||
3 | des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] (1) | 4 | des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] | ||
4 | ---|--- | ||||
5 | Sicherungsobergrenze:| 100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2) | 5 | (1)Sicherungsobergrenze:100 000 Euro pro Einleger pro Kreditinstitut (2) | ||
6 | [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro | 6 | [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro | ||
7 | lautet] | 7 | lautet] | ||
8 | [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle | 8 | [Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle | ||
n | 9 | Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] | n | 9 | Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind]Falls Sie mehrere |
10 | Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:| Alle Ihre | 10 | Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben:Alle Ihre Einlagen bei demselben | ||
11 | Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme | 11 | Kreditinstitut werden „aufaddiert“ und die Gesamtsumme unterliegt der | ||
12 | unterliegt der Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag | ||||
13 | ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] (2) | ||||
14 | Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen | ||||
15 | haben:| Die Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, | 12 | Obergrenze von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die | ||
16 | falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt für jeden einzelnen Einleger (3) | 13 | Währung nicht auf Euro lautet] (2)Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer | ||
17 | Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts:| 20 Arbeitstage bis zum | 14 | oder mehreren anderen Personen haben:Die Obergrenze von 100 000 Euro [durch | ||
18 | 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 | 15 | entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] gilt | ||
16 | für jeden einzelnen Einleger (3)Erstattungsfrist bei Ausfall eines | ||||
17 | Kreditinstituts:20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstage ab dem | ||||
19 | Währung der Erstattung:| Euro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen] | 18 | 1. Juni 2016Währung der Erstattung:Euro [gegebenenfalls durch andere Währung | ||
20 | Kontaktdaten:| [Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems | 19 | ersetzen]Kontaktdaten:[Kontaktdaten des einschlägigen | ||
21 | einfügen | 20 | Einlagensicherungssystems einfügen | ||
22 | (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)] | 21 | (Adresse, Telefon, E-Mail usw.)]Weitere Informationen:[Website des | ||
23 | Weitere Informationen:| [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems | 22 | einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen]Empfangsbestätigung durch den | ||
24 | einfügen] | ||||
25 | Empfangsbestätigung durch den Einleger:| | ||||
26 | Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) | 23 | Einleger:Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden | ||
24 | Punkte) | ||||
27 | (1) | 25 | (1) | ||
n | 28 | [Nur wenn zutreffend:] Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen | n | 26 | [Nur wenn zutreffend:] Ihr Kreditinstitut ist Teil eines institutsbezogenen |
29 | Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das | 27 | Sicherungssystems, das als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannt ist. Das | ||
30 | heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, | 28 | heißt, alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, | ||
31 | unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer | 29 | unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer | ||
n | 32 | Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden | n | 30 | Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag |
31 | ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet. | ||||
32 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen | ||||
33 | Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts | ||||
34 | werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden | ||||
33 | Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet. | 35 | Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet. | ||
n | 34 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen | n | 36 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen |
35 | Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres | ||||
36 | Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch | ||||
37 | entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet] | ||||
38 | erstattet. | ||||
39 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen | ||||
40 | Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem | 37 | Einlagensicherungssystem und einem vertraglichen Einlagensicherungssystem | ||
n | 41 | gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen | n | 38 | gedeckt. Im Falle einer Insolvenz Ihres Kreditinstituts werden Ihre Einlagen in |
42 | in jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls | 39 | jedem Fall bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die | ||
43 | die Währung nicht auf Euro lautet] erstattet. | 40 | Währung nicht auf Euro lautet] erstattet. | ||
44 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen | 41 | [Nur wenn zutreffend:] Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen | ||
45 | Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines | 42 | Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines | ||
46 | institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig | 43 | institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig | ||
47 | unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden | 44 | unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz werden | ||
48 | Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls | 45 | Ihre Einlagen bis zu 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls | ||
49 | die Währung nicht auf Euro lautet] vom Einlagensicherungssystem erstattet. | 46 | die Währung nicht auf Euro lautet] vom Einlagensicherungssystem erstattet. | ||
50 | (2) | 47 | (2) | ||
n | 51 | Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen | n | 48 | Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen |
52 | finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von | 49 | finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von | ||
n | 53 | dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme | n | 50 | dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt |
54 | beträgt maximal 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die | 51 | maximal 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung | ||
55 | Währung nicht auf Euro lautet] pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der | 52 | nicht auf Euro lautet] pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung | ||
56 | Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen | 53 | dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert | ||
57 | addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem | 54 | werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 Euro auf einem Sparkonto und 20 | ||
58 | Sparkonto und 20 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 | 55 | 000 Euro auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 Euro erstattet. | ||
59 | Euro erstattet. | ||||
60 | [Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein | 56 | [Nur wenn zutreffend:] Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein | ||
61 | Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die [Name des | 57 | Kreditinstitut unter unterschiedlichen Marken auftritt. Die [Name des | ||
n | 62 | kontoführenden Kreditinstituts einfügen] ist auch unter dem Namen [alle | n | 58 | kontoführenden Kreditinstituts einfügen] ist auch unter dem Namen [alle anderen |
63 | anderen Marken desselben Kreditinstituts einfügen] tätig. Das heißt, dass die | 59 | Marken desselben Kreditinstituts einfügen] tätig. Das heißt, dass die | ||
64 | Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von | 60 | Gesamtsumme aller Einlagen bei einem oder mehreren dieser Marken in Höhe von bis | ||
65 | bis zu 100 000 Euro gedeckt ist. | 61 | zu 100 000 Euro gedeckt ist. | ||
66 | (3) | 62 | (3) | ||
n | 67 | Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden | n | 63 | Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 Euro für jeden |
68 | Einleger. | 64 | Einleger. | ||
n | 69 | [Nur wenn zutreffend:] Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere | n | 65 | [Nur wenn zutreffend:] Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere |
70 | Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer | 66 | Personen als Mitglieder einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Sozietät, | ||
71 | Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit | 67 | einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne | ||
72 | verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 Euro | 68 | Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze | ||
73 | [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro | 69 | von 100 000 Euro [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht | ||
74 | lautet] allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers | 70 | auf Euro lautet] allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen | ||
75 | behandelt. | 71 | Einlegers behandelt. | ||
76 | In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind | 72 | In den Fällen des § 8 Absatz 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes sind | ||
77 | Einlagen über 100 000 Euro hinaus [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls | 73 | Einlagen über 100 000 Euro hinaus [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls | ||
78 | die Währung nicht auf Euro lautet] gesichert. Weitere Informationen sind | 74 | die Währung nicht auf Euro lautet] gesichert. Weitere Informationen sind | ||
n | 79 | erhältlich über [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems | n | 75 | erhältlich über [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen]. |
80 | einfügen]. | ||||
81 | (4) | 76 | (4) | ||
n | 82 | Erstattung [ist anzupassen] | n | 77 | Erstattung [ist anzupassen] |
83 | Das zuständige Einlagensicherungssystem ist [Name, Adresse, Telefon, E-Mail | 78 | Das zuständige Einlagensicherungssystem ist [Name, Adresse, Telefon, E-Mail | ||
84 | und Website einfügen]. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro [durch | 79 | und Website einfügen]. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100 000 Euro [durch | ||
85 | entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet]) | 80 | entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf Euro lautet]) | ||
t | 86 | spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen | t | 81 | spätestens innerhalb 20 Arbeitstagen bis zum 31. Mai 2016 bzw. 7 Arbeitstagen ab |
87 | ab dem 1. Juni 2016 erstatten. | 82 | dem 1. Juni 2016 erstatten. | ||
88 | Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie | 83 | Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten | ||
89 | mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum | 84 | Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der | ||
90 | für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. | 85 | Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist | ||
91 | Weitere Informationen sind erhältlich über [Website des zuständigen | 86 | abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über [Website des | ||
92 | Einlagensicherungssystems einfügen]. | 87 | zuständigen Einlagensicherungssystems einfügen]. | ||
93 | Weitere wichtige Informationen | 88 | Weitere wichtige Informationen | ||
94 | Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch | 89 | Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch | ||
95 | Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen | 90 | Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen | ||
96 | werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. | 91 | werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. | ||
97 | Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte | 92 | Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte | ||
98 | Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird | 93 | Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird | ||
99 | das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. | 94 | das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. |
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