Lade...
Lade...
Sie können sich § 31 KAGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Nimmt die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF die Dienstleistungen eines Primebrokers in Anspruch, müssen die Bedingungen in einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden. 2Insbesondere muss die Möglichkeit einer Übertragung und Wiederverwendung von Vermögensgegenständen des AIF in diesem Vertrag vereinbart werden und den Anlagebedingungen, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages des AIF entsprechen. 3In dem Vertrag muss festgelegt werden, dass die Verwahrstelle über den Vertrag in Kenntnis gesetzt wird.
(2) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Auswahl und Benennung der Primebroker, mit denen ein Vertrag geschlossen wird, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzunehmen.
Primebroker | Primebroker | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Nimmt die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF die | f | 1 | (1) Nimmt die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft für Rechnung des AIF die |
2 | Dienstleistungen eines Primebrokers in Anspruch, müssen die Bedingungen in | 2 | Dienstleistungen eines Primebrokers in Anspruch, müssen die Bedingungen in | ||
t | 3 | einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden. Insbesondere muss die | t | 3 | einem in Textform geschlossenen Vertrag vereinbart werden. Insbesondere |
4 | Möglichkeit einer Übertragung und Wiederverwendung von Vermögensgegenständen | 4 | muss die Möglichkeit einer Übertragung und Wiederverwendung von | ||
5 | des AIF in diesem Vertrag vereinbart werden und den Anlagebedingungen, der | 5 | Vermögensgegenständen des AIF in diesem Vertrag vereinbart werden und den | ||
6 | Satzung oder des Gesellschaftsvertrages des AIF entsprechen. In dem | 6 | Anlagebedingungen, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages des AIF | ||
7 | Vertrag muss festgelegt werden, dass die Verwahrstelle über den Vertrag in | 7 | entsprechen. In dem Vertrag muss festgelegt werden, dass die Verwahrstelle | ||
8 | Kenntnis gesetzt wird. | 8 | über den Vertrag in Kenntnis gesetzt wird. | ||
9 | (2) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Auswahl und Benennung der | 9 | (2) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Auswahl und Benennung der | ||
10 | Primebroker, mit denen ein Vertrag geschlossen wird, mit der gebotenen | 10 | Primebroker, mit denen ein Vertrag geschlossen wird, mit der gebotenen | ||
11 | Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzunehmen. | 11 | Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit vorzunehmen. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.