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Notwendige Verteidigung | Notwendige Verteidigung | ||||
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n | 1 | Der Vorsitzende bestellt dem Beschuldigten einen Verteidiger, wenn | n | 1 | Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn |
2 | 1. einem Erwachsenen ein Verteidiger zu bestellen wäre, | 2 | 1. im Verfahren gegen einen Erwachsenen ein Fall der notwendigen Verteidigung | ||
3 | vorliegen würde, | ||||
3 | 2. dem Erziehungsberechtigten und dem gesetzlichen Vertreter ihre Rechte nach | 4 | 2. den Erziehungsberechtigten und den gesetzlichen Vertretern ihre Rechte nach | ||
4 | diesem Gesetz entzogen sind, | 5 | diesem Gesetz entzogen sind, | ||
n | 5 | 3. der Erziehungsberechtigte und der gesetzliche Vertreter nach § 51 Abs. 2 | n | 6 | 3. die Erziehungsberechtigten und die gesetzlichen Vertreter nach § 51 Abs. 2 |
6 | von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der | 7 | von der Verhandlung ausgeschlossen worden sind und die Beeinträchtigung in der | ||
7 | Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung (§ 51 Abs. 4 | 8 | Wahrnehmung ihrer Rechte durch eine nachträgliche Unterrichtung (§ 51 Abs. 4 | ||
n | n | 9 | Satz 2) oder die Anwesenheit einer anderen geeigneten volljährigen Person nicht | ||
8 | Satz 2) nicht hinreichend ausgeglichen werden kann, | 10 | hinreichend ausgeglichen werden kann, | ||
9 | 4. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des | 11 | 4. zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des | ||
10 | Beschuldigten (§ 73) seine Unterbringung in einer Anstalt in Frage kommt oder | 12 | Beschuldigten (§ 73) seine Unterbringung in einer Anstalt in Frage kommt oder | ||
t | 11 | 5. gegen ihn Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung gemäß § 126a | t | 13 | 5. die Verhängung einer Jugendstrafe, die Aussetzung der Verhängung einer |
12 | der Strafprozeßordnung vollstreckt wird, solange er das achtzehnte Lebensjahr | 14 | Jugendstrafe oder die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen | ||
13 | nicht vollendet hat; der Verteidiger wird unverzüglich bestellt. | 15 | Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt zu erwarten ist. |
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