Lade...
Lade...
Sie können sich § 34 JGG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Dem Jugendrichter obliegen alle Aufgaben, die ein Richter beim Amtsgericht im Strafverfahren hat.
(2) 1Dem Jugendrichter sollen für die Jugendlichen die familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden. 2Aus besonderen Gründen, namentlich wenn der Jugendrichter für den Bezirk mehrerer Amtsgerichte bestellt ist, kann hiervon abgewichen werden.
(3) Familiengerichtliche Erziehungsaufgaben sind
Aufgaben des Jugendrichters | Aufgaben des Jugendrichters | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Aufgaben des Jugendrichters | t | 1 | Aufgaben des Jugendrichters |
Aufgaben des Jugendrichters | Aufgaben des Jugendrichters | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Dem Jugendrichter obliegen alle Aufgaben, die ein Richter beim Amtsgericht | f | 1 | (1) Dem Jugendrichter obliegen alle Aufgaben, die ein Richter beim Amtsgericht |
2 | im Strafverfahren hat. | 2 | im Strafverfahren hat. | ||
3 | (2) Dem Jugendrichter sollen für die Jugendlichen die | 3 | (2) Dem Jugendrichter sollen für die Jugendlichen die | ||
4 | familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden. Aus besonderen | 4 | familiengerichtlichen Erziehungsaufgaben übertragen werden. Aus besonderen | ||
5 | Gründen, namentlich wenn der Jugendrichter für den Bezirk mehrerer | 5 | Gründen, namentlich wenn der Jugendrichter für den Bezirk mehrerer | ||
6 | Amtsgerichte bestellt ist, kann hiervon abgewichen werden. | 6 | Amtsgerichte bestellt ist, kann hiervon abgewichen werden. | ||
7 | (3) Familiengerichtliche Erziehungsaufgaben sind | 7 | (3) Familiengerichtliche Erziehungsaufgaben sind | ||
8 | 1. | 8 | 1. | ||
n | 9 | die Unterstützung der Eltern, des Vormundes und des Pflegers durch geeignete | n | 9 | die Unterstützung der Eltern, des Vormunds und des Pflegers durch geeignete |
10 | Maßnahmen (§ 1631 Abs. 3, §§ 1800, 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuches), | 10 | Maßnahmen (§ 1631 Absatz 3, § 1802 Absatz 1 Satz 1, § 1813 Absatz 1 des | ||
11 | Bürgerlichen Gesetzbuchs), | ||||
11 | 2. | 12 | 2. | ||
12 | die Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Jugendlichen (§§ 1666, | 13 | die Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung des Jugendlichen (§§ 1666, | ||
t | 13 | 1666a, 1837 Abs. 4, § 1915 des Bürgerlichen Gesetzbuches). | t | 14 | 1666a, auch in Verbindung mit § 1802 Absatz 2 Satz 3 und § 1813 Absatz 1 des |
15 | Bürgerlichen Gesetzbuches). | ||||
14 | 3. | 16 | 3. | ||
15 | (weggefallen) | 17 | (weggefallen) |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.