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Privatklage und Nebenklage | Privatklage und Nebenklage | ||||
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t | 1 | Privatklage und Nebenklage | t | 1 | Privatklage und Nebenklage |
Privatklage und Nebenklage | Privatklage und Nebenklage | ||||
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f | 1 | (1) Gegen einen Jugendlichen kann Privatklage nicht erhoben werden. Eine | f | 1 | (1) Gegen einen Jugendlichen kann Privatklage nicht erhoben werden. Eine |
2 | Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften durch Privatklage verfolgt | 2 | Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften durch Privatklage verfolgt | ||
3 | werden kann, verfolgt der Staatsanwalt auch dann, wenn Gründe der Erziehung | 3 | werden kann, verfolgt der Staatsanwalt auch dann, wenn Gründe der Erziehung | ||
4 | oder ein berechtigtes Interesse des Verletzten, das dem Erziehungszweck nicht | 4 | oder ein berechtigtes Interesse des Verletzten, das dem Erziehungszweck nicht | ||
5 | entgegensteht, es erfordern. | 5 | entgegensteht, es erfordern. | ||
6 | (2) Gegen einen jugendlichen Privatkläger ist Widerklage zulässig. Auf | 6 | (2) Gegen einen jugendlichen Privatkläger ist Widerklage zulässig. Auf | ||
7 | Jugendstrafe darf nicht erkannt werden. | 7 | Jugendstrafe darf nicht erkannt werden. | ||
8 | (3) Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich als Nebenkläger nur | 8 | (3) Der erhobenen öffentlichen Klage kann sich als Nebenkläger nur | ||
9 | anschließen, wer verletzt worden ist | 9 | anschließen, wer verletzt worden ist | ||
n | n | 10 | 1. | ||
10 | 1. durch ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder | 11 | durch ein Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder | ||
11 | die sexuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Absatz 3, § 239a oder § 239b des | 12 | die sexuelle Selbstbestimmung oder nach § 239 Absatz 3, § 239a oder § 239b des | ||
12 | Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer | 13 | Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer | ||
13 | geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, | 14 | geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, | ||
n | n | 15 | 2. | ||
14 | 2. durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des | 16 | durch einen besonders schweren Fall eines Vergehens nach § 177 Absatz 6 des | ||
15 | Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer | 17 | Strafgesetzbuches, durch welches das Opfer seelisch oder körperlich schwer | ||
16 | geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, oder | 18 | geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, oder | ||
t | t | 19 | 3. | ||
17 | 3. durch ein Verbrechen nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung | 20 | durch ein Verbrechen nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung | ||
18 | mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches. | 21 | mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches. | ||
19 | Im Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 | 22 | Im Übrigen gelten § 395 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 und 5 und §§ 396 bis 402 | ||
20 | der Strafprozessordnung entsprechend. | 23 | der Strafprozessordnung entsprechend. |
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