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Jugendarrest neben Jugendstrafe | Jugendarrest neben Jugendstrafe | ||||
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t | 1 | Jugendarrest neben Jugendstrafe | t | 1 | Jugendarrest neben Jugendstrafe |
Jugendarrest neben Jugendstrafe | Jugendarrest neben Jugendstrafe | ||||
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f | 1 | (1) Wird die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung | f | 1 | (1) Wird die Verhängung oder die Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung |
2 | ausgesetzt, so kann abweichend von § 13 Absatz 1 daneben Jugendarrest verhängt | 2 | ausgesetzt, so kann abweichend von § 13 Absatz 1 daneben Jugendarrest verhängt | ||
3 | werden, wenn | 3 | werden, wenn | ||
n | n | 4 | 1. | ||
4 | 1. dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung | 5 | dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung | ||
5 | zur Bewährung und unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Weisungen und | 6 | zur Bewährung und unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Weisungen und | ||
6 | Auflagen geboten ist, um dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das | 7 | Auflagen geboten ist, um dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das | ||
7 | begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen, | 8 | begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen, | ||
n | n | 9 | 2. | ||
8 | 2. dies geboten ist, um den Jugendlichen zunächst für eine begrenzte Zeit aus | 10 | dies geboten ist, um den Jugendlichen zunächst für eine begrenzte Zeit aus | ||
9 | einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und durch die | 11 | einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und durch die | ||
10 | Behandlung im Vollzug des Jugendarrests auf die Bewährungszeit vorzubereiten, | 12 | Behandlung im Vollzug des Jugendarrests auf die Bewährungszeit vorzubereiten, | ||
11 | oder | 13 | oder | ||
t | t | 14 | 3. | ||
12 | 3. dies geboten ist, um im Vollzug des Jugendarrests eine nachdrücklichere | 15 | dies geboten ist, um im Vollzug des Jugendarrests eine nachdrücklichere | ||
13 | erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen zu erreichen oder um dadurch | 16 | erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen zu erreichen oder um dadurch | ||
14 | bessere Erfolgsaussichten für eine erzieherische Einwirkung in der | 17 | bessere Erfolgsaussichten für eine erzieherische Einwirkung in der | ||
15 | Bewährungszeit zu schaffen. | 18 | Bewährungszeit zu schaffen. | ||
16 | (2) Jugendarrest nach Absatz 1 Nummer 1 ist in der Regel nicht geboten, wenn | 19 | (2) Jugendarrest nach Absatz 1 Nummer 1 ist in der Regel nicht geboten, wenn | ||
17 | der Jugendliche bereits früher Jugendarrest als Dauerarrest verbüßt oder sich | 20 | der Jugendliche bereits früher Jugendarrest als Dauerarrest verbüßt oder sich | ||
18 | nicht nur kurzfristig im Vollzug von Untersuchungshaft befunden hat. | 21 | nicht nur kurzfristig im Vollzug von Untersuchungshaft befunden hat. |
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