eine juristische Person ist, die ihren Sitz im ersuchten Mitgliedstaat hat,
7
Die Vollstreckung im Inland ist unzulässig, wenn der ersuchte Mitgliedstaat
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3.
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die Versagung der Vollstreckung darauf gestützt hat, dass gegen den
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über Vermögen im ersuchten Mitgliedstaat verfügt oder
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Betroffenen wegen derselben Tat im ersuchten Mitgliedstaat eine Entscheidung
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4.
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ergangen ist oder in einem dritten Staat eine Entscheidung ergangen und
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im ersuchten Mitgliedstaat Einkommen bezieht.
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vollstreckt worden ist.
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