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Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung | Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung | ||||
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t | 1 | Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung | t | 1 | Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung |
Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung | Vorbereitung der Entscheidung über die Bewilligung | ||||
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t | 1 | (1) Die Bewilligungsbehörde hat dem Betroffenen Abschriften der in § 87a | t | 1 | (1) Die Bewilligungsbehörde hat dem Betroffenen ein Anhörungsschreiben mit |
2 | bezeichneten Unterlagen zu übersenden. Er erhält Gelegenheit, sich binnen | 2 | Abschriften der in § 87a bezeichneten Unterlagen zu übersenden. Er erhält | ||
3 | zwei Wochen nach Zugang zu äußern, und ist darüber zu belehren, dass die | 3 | Gelegenheit, sich binnen zwei Wochen nach Zugang zu äußern, und ist darüber zu | ||
4 | Bewilligungsbehörde nach Ablauf dieser Frist über die Bewilligung der | 4 | belehren, dass die Bewilligungsbehörde nach Ablauf dieser Frist über die | ||
5 | Vollstreckung entscheiden oder unter den Voraussetzungen des § 87i Absatz 1 | 5 | Bewilligung der Vollstreckung entscheiden oder unter den Voraussetzungen des § | ||
6 | einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen wird. | 6 | 87i Absatz 1 einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen wird. | ||
7 | (1a) Das Anhörungsschreiben nach Absatz 1 Satz 1 kann vollständig durch | ||||
8 | automatische Einrichtungen erstellt werden. | ||||
7 | (2) Die Anhörung nach Absatz 1 kann unterbleiben, wenn die Bewilligungsbehörde | 9 | (2) Die Anhörung nach Absatz 1 kann unterbleiben, wenn die Bewilligungsbehörde | ||
8 | 1. | 10 | 1. | ||
9 | die Vollstreckung als unzulässig ablehnt, | 11 | die Vollstreckung als unzulässig ablehnt, | ||
10 | 2. | 12 | 2. | ||
11 | ein Bewilligungshindernis nach § 87d geltend macht oder | 13 | ein Bewilligungshindernis nach § 87d geltend macht oder | ||
12 | 3. | 14 | 3. | ||
13 | von vornherein die Umwandlung einer Entscheidung durch das Gericht nach § | 15 | von vornherein die Umwandlung einer Entscheidung durch das Gericht nach § | ||
14 | 87i Absatz 1 beantragt. | 16 | 87i Absatz 1 beantragt. |
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