Lade...
Lade...
Sie können sich § 20b IfSG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, wenn
(2) Die ärztliche Schulung nach Absatz 1 Nummer 1 hat insbesondere die Vermittlung der folgenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu umfassen:
(3) Bis zum 31. Dezember 2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer:
(4) Die Möglichkeit der ärztlichen Delegation der Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf nichtärztliches Gesundheitspersonal bleibt unberührt.
Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | ||||
---|---|---|---|---|---|
t | 1 | Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | t | 1 | Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 |
Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | (1) Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie | f | 1 | (1) Abweichend von § 20 Absatz 4 Satz 1 sind Zahnärzte, Tierärzte sowie |
2 | Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS- | 2 | Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS- | ||
3 | CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, | 3 | CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, | ||
4 | wenn | 4 | wenn | ||
5 | 1. | 5 | 1. | ||
6 | sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an | 6 | sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an | ||
7 | der Schulung bestätigt wurde und | 7 | der Schulung bestätigt wurde und | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, | 9 | ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, | ||
10 | die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | 10 | die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 | ||
11 | erforderlich ist, oder der Zahnarzt, der Tierarzt oder der Apotheker in andere | 11 | erforderlich ist, oder der Zahnarzt, der Tierarzt oder der Apotheker in andere | ||
12 | geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden ist. | 12 | geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden ist. | ||
13 | (2) Die ärztliche Schulung nach Absatz 1 Nummer 1 hat insbesondere die | 13 | (2) Die ärztliche Schulung nach Absatz 1 Nummer 1 hat insbesondere die | ||
14 | Vermittlung der folgenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu | 14 | Vermittlung der folgenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu | ||
15 | umfassen: | 15 | umfassen: | ||
16 | 1. | 16 | 1. | ||
17 | Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Schutzimpfung | 17 | Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Schutzimpfung | ||
18 | gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere zur | 18 | gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, insbesondere zur | ||
19 | a) | 19 | a) | ||
20 | Aufklärung, | 20 | Aufklärung, | ||
21 | b) | 21 | b) | ||
22 | Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung | 22 | Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese und der Feststellung | ||
23 | der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, | 23 | der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, | ||
24 | c) | 24 | c) | ||
25 | weiteren Impfberatung und | 25 | weiteren Impfberatung und | ||
26 | d) | 26 | d) | ||
27 | Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person, | 27 | Einholung der Einwilligung der zu impfenden Person, | ||
28 | 2. | 28 | 2. | ||
29 | Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren | 29 | Kenntnis von Kontraindikationen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zu deren | ||
30 | Beachtung und | 30 | Beachtung und | ||
31 | 3. | 31 | 3. | ||
32 | Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie | 32 | Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie | ||
33 | Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen. | 33 | Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung dieser Notfallmaßnahmen. | ||
34 | Die ärztlichen Schulungen sind so zu gestalten, dass diese die bereits | 34 | Die ärztlichen Schulungen sind so zu gestalten, dass diese die bereits | ||
35 | erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, über die jeder | 35 | erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, über die jeder | ||
36 | Berufsangehörige, der an der jeweiligen ärztlichen Schulung teilnimmt, | 36 | Berufsangehörige, der an der jeweiligen ärztlichen Schulung teilnimmt, | ||
t | 37 | verfügt, berücksichtigen und auf diesen aufbauen. Bereits im Rahmen von | t | 37 | verfügt, berücksichtigen und auf diesen aufbauen. Für die Durchführung von |
38 | Modellvorhaben nach § 132j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch durchgeführte | 38 | Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das 18. | ||
39 | ärztliche Schulungen berechtigen zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen | 39 | Lebensjahr vollendet haben, bedarf es einer ärztlichen Schulung nach Absatz 1 | ||
40 | das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet | 40 | Nummer 1 nicht, wenn ein Apotheker bereits im Rahmen von Modellvorhaben nach § | ||
41 | haben. | 41 | 132j des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder nach § 20c Absatz 1 Satz 1 | ||
42 | Nummer 1 erfolgreich eine ärztliche Schulung zur Durchführung von | ||||
43 | Grippeschutzimpfungen absolviert hat. | ||||
42 | (3) Bis zum 31. Dezember 2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der | 44 | (3) Bis zum 31. Dezember 2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der | ||
43 | Bundesärztekammer: | 45 | Bundesärztekammer: | ||
44 | 1. | 46 | 1. | ||
45 | die Bundesapothekerkammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | 47 | die Bundesapothekerkammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | ||
46 | der Apotheker, | 48 | der Apotheker, | ||
47 | 2. | 49 | 2. | ||
48 | die Bundeszahnärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | 50 | die Bundeszahnärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | ||
49 | der Zahnärzte und | 51 | der Zahnärzte und | ||
50 | 3. | 52 | 3. | ||
51 | die Bundestierärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | 53 | die Bundestierärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung | ||
52 | der Tierärzte. | 54 | der Tierärzte. | ||
53 | (4) Die Möglichkeit der ärztlichen Delegation der Durchführung von | 55 | (4) Die Möglichkeit der ärztlichen Delegation der Durchführung von | ||
54 | Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf nichtärztliches | 56 | Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf nichtärztliches | ||
55 | Gesundheitspersonal bleibt unberührt. | 57 | Gesundheitspersonal bleibt unberührt. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.