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Ferner sind im Anhang anzugeben:
Sonstige Pflichtangaben | Sonstige Pflichtangaben | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Ferner sind im Anhang anzugeben: | f | 1 | Ferner sind im Anhang anzugeben: |
2 | 1. | 2 | 1. | ||
3 | zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten | 3 | zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten | ||
4 | a) | 4 | a) | ||
5 | der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als | 5 | der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als | ||
6 | fünf Jahren, | 6 | fünf Jahren, | ||
7 | b) | 7 | b) | ||
8 | der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche | 8 | der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche | ||
9 | Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten; | 9 | Rechte gesichert sind, unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten; | ||
10 | 2. | 10 | 2. | ||
11 | die Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der | 11 | die Aufgliederung der in Nummer 1 verlangten Angaben für jeden Posten der | ||
12 | Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema; | 12 | Verbindlichkeiten nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema; | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
14 | Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht | 14 | Art und Zweck sowie Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkungen von nicht | ||
15 | in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich | 15 | in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit die Risiken und Vorteile wesentlich | ||
16 | sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens | 16 | sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens | ||
17 | erforderlich ist; | 17 | erforderlich ist; | ||
18 | 3a. | 18 | 3a. | ||
19 | der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in | 19 | der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in | ||
20 | der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 | 20 | der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 | ||
21 | anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von | 21 | anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von | ||
22 | Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und | 22 | Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und | ||
23 | Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils | 23 | Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen jeweils | ||
24 | gesondert anzugeben; | 24 | gesondert anzugeben; | ||
25 | 4. | 25 | 4. | ||
26 | die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach | 26 | die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach | ||
27 | geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der | 27 | geografisch bestimmten Märkten, soweit sich unter Berücksichtigung der | ||
28 | Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der | 28 | Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der | ||
29 | Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereiche | 29 | Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereiche | ||
30 | und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden; | 30 | und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden; | ||
31 | 5. | 31 | 5. | ||
32 | (weggefallen) | 32 | (weggefallen) | ||
33 | 6. | 33 | 6. | ||
34 | (weggefallen) | 34 | (weggefallen) | ||
35 | 7. | 35 | 7. | ||
36 | die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten | 36 | die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten | ||
37 | Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen; | 37 | Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen; | ||
38 | 8. | 38 | 8. | ||
39 | bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) | 39 | bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 275 Abs. 3) | ||
40 | a) | 40 | a) | ||
41 | der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, | 41 | der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5, | ||
42 | b) | 42 | b) | ||
43 | der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6; | 43 | der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6; | ||
44 | 9. | 44 | 9. | ||
45 | für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines | 45 | für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans, eines Aufsichtsrats, eines | ||
46 | Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe | 46 | Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung jeweils für jede Personengruppe | ||
47 | a) | 47 | a) | ||
48 | die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, | 48 | die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge (Gehälter, | ||
49 | Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, | 49 | Gewinnbeteiligungen, Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen, | ||
50 | Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen | 50 | Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen | ||
51 | jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht | 51 | jeder Art). In die Gesamtbezüge sind auch Bezüge einzurechnen, die nicht | ||
52 | ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung | 52 | ausgezahlt, sondern in Ansprüche anderer Art umgewandelt oder zur Erhöhung | ||
53 | anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind | 53 | anderer Ansprüche verwendet werden. Außer den Bezügen für das Geschäftsjahr sind | ||
54 | die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in | 54 | die weiteren Bezüge anzugeben, die im Geschäftsjahr gewährt, bisher aber in | ||
55 | keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige | 55 | keinem Jahresabschluss angegeben worden sind. Bezugsrechte und sonstige | ||
56 | aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert | 56 | aktienbasierte Vergütungen sind mit ihrer Anzahl und dem beizulegenden Zeitwert | ||
57 | zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf | 57 | zum Zeitpunkt ihrer Gewährung anzugeben; spätere Wertveränderungen, die auf | ||
58 | einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen; | 58 | einer Änderung der Ausübungsbedingungen beruhen, sind zu berücksichtigen; | ||
59 | b) | 59 | b) | ||
60 | die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und | 60 | die Gesamtbezüge (Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und | ||
61 | Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und | 61 | Leistungen verwandter Art) der früheren Mitglieder der bezeichneten Organe und | ||
62 | ihrer Hinterbliebenen. Buchstabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. | 62 | ihrer Hinterbliebenen. Buchstabe a Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. | ||
63 | Ferner ist der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für | 63 | Ferner ist der Betrag der für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für | ||
64 | laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese | 64 | laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen und der Betrag der für diese | ||
65 | Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; | 65 | Verpflichtungen nicht gebildeten Rückstellungen anzugeben; | ||
66 | c) | 66 | c) | ||
67 | die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der | 67 | die gewährten Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der | ||
68 | wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten | 68 | wesentlichen Bedingungen und der gegebenenfalls im Geschäftsjahr zurückgezahlten | ||
69 | oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen | 69 | oder erlassenen Beträge sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen | ||
70 | Haftungsverhältnisse; | 70 | Haftungsverhältnisse; | ||
71 | 10. | 71 | 10. | ||
72 | alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch | 72 | alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats, auch | ||
73 | wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen | 73 | wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen | ||
74 | und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten | 74 | und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten | ||
75 | Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in | 75 | Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der Mitgliedschaft in | ||
76 | Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des | 76 | Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des | ||
77 | Aktiengesetzes. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und | 77 | Aktiengesetzes. Der Vorsitzende eines Aufsichtsrats, seine Stellvertreter und | ||
78 | ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu | 78 | ein etwaiger Vorsitzender des Geschäftsführungsorgans sind als solche zu | ||
79 | bezeichnen; | 79 | bezeichnen; | ||
80 | 11. | 80 | 11. | ||
81 | Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das | 81 | Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das | ||
82 | Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für | 82 | Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für | ||
83 | das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen im Sinne des § | 83 | das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteiligungen im Sinne des § | ||
84 | 271 Absatz 1 handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der | 84 | 271 Absatz 1 handelt oder ein solcher Anteil von einer Person für Rechnung der | ||
85 | Kapitalgesellschaft gehalten wird; | 85 | Kapitalgesellschaft gehalten wird; | ||
86 | 11a. | 86 | 11a. | ||
87 | Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender | 87 | Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender | ||
88 | Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist; | 88 | Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist; | ||
89 | 11b. | 89 | 11b. | ||
90 | von börsennotierten Kapitalgesellschaften sind alle Beteiligungen an großen | 90 | von börsennotierten Kapitalgesellschaften sind alle Beteiligungen an großen | ||
91 | Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten; | 91 | Kapitalgesellschaften anzugeben, die 5 Prozent der Stimmrechte überschreiten; | ||
92 | 12. | 92 | 12. | ||
93 | Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" | 93 | Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten "sonstige Rückstellungen" | ||
94 | nicht gesondert ausgewiesen werden, sind zu erläutern, wenn sie einen nicht | 94 | nicht gesondert ausgewiesen werden, sind zu erläutern, wenn sie einen nicht | ||
95 | unerheblichen Umfang haben; | 95 | unerheblichen Umfang haben; | ||
96 | 13. | 96 | 13. | ||
97 | jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener | 97 | jeweils eine Erläuterung des Zeitraums, über den ein entgeltlich erworbener | ||
98 | Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird; | 98 | Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben wird; | ||
99 | 14. | 99 | 14. | ||
100 | Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | 100 | Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | ||
101 | Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, | 101 | Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der Ort, | ||
102 | wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich | 102 | wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss erhältlich | ||
103 | ist; | 103 | ist; | ||
104 | 14a. | 104 | 14a. | ||
105 | Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | 105 | Name und Sitz des Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft, das den | ||
106 | Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der | 106 | Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, sowie der | ||
107 | Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss | 107 | Ort, wo der von diesem Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss | ||
108 | erhältlich ist; | 108 | erhältlich ist; | ||
109 | 15. | 109 | 15. | ||
110 | soweit es sich um den Anhang des Jahresabschlusses einer | 110 | soweit es sich um den Anhang des Jahresabschlusses einer | ||
111 | Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 handelt, Name und Sitz | 111 | Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 handelt, Name und Sitz | ||
112 | der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren | 112 | der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren | ||
113 | gezeichnetes Kapital; | 113 | gezeichnetes Kapital; | ||
114 | 15a. | 114 | 15a. | ||
115 | das Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, | 115 | das Bestehen von Genussscheinen, Genussrechten, Wandelschuldverschreibungen, | ||
116 | Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren | 116 | Optionsscheinen, Optionen, Besserungsscheinen oder vergleichbaren Wertpapieren | ||
117 | oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen; | 117 | oder Rechten, unter Angabe der Anzahl und der Rechte, die sie verbriefen; | ||
118 | 16. | 118 | 16. | ||
119 | dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben | 119 | dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben | ||
120 | und wo sie öffentlich zugänglich gemacht worden ist; | 120 | und wo sie öffentlich zugänglich gemacht worden ist; | ||
121 | 17. | 121 | 17. | ||
122 | das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, | 122 | das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar, | ||
123 | aufgeschlüsselt in das Honorar für | 123 | aufgeschlüsselt in das Honorar für | ||
124 | a) | 124 | a) | ||
125 | die Abschlussprüfungsleistungen, | 125 | die Abschlussprüfungsleistungen, | ||
126 | b) | 126 | b) | ||
127 | andere Bestätigungsleistungen, | 127 | andere Bestätigungsleistungen, | ||
128 | c) | 128 | c) | ||
129 | Steuerberatungsleistungen, | 129 | Steuerberatungsleistungen, | ||
130 | d) | 130 | d) | ||
131 | sonstige Leistungen, | 131 | sonstige Leistungen, | ||
132 | soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden | 132 | soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden | ||
133 | Konzernabschluss enthalten sind; | 133 | Konzernabschluss enthalten sind; | ||
134 | 18. | 134 | 18. | ||
135 | für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, | 135 | für zu den Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III.) gehörende Finanzinstrumente, | ||
136 | die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine | 136 | die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, da eine | ||
137 | außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, | 137 | außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, | ||
138 | a) | 138 | a) | ||
139 | der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen | 139 | der Buchwert und der beizulegende Zeitwert der einzelnen | ||
140 | Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie | 140 | Vermögensgegenstände oder angemessener Gruppierungen sowie | ||
141 | b) | 141 | b) | ||
142 | die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der | 142 | die Gründe für das Unterlassen der Abschreibung einschließlich der | ||
143 | Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich | 143 | Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich | ||
144 | nicht von Dauer ist; | 144 | nicht von Dauer ist; | ||
145 | 19. | 145 | 19. | ||
146 | für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter derivativer | 146 | für jede Kategorie nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierter derivativer | ||
147 | Finanzinstrumente | 147 | Finanzinstrumente | ||
148 | a) | 148 | a) | ||
149 | deren Art und Umfang, | 149 | deren Art und Umfang, | ||
150 | b) | 150 | b) | ||
151 | deren beizulegender Zeitwert, soweit er sich nach § 255 Abs. 4 verlässlich | 151 | deren beizulegender Zeitwert, soweit er sich nach § 255 Abs. 4 verlässlich | ||
152 | ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, | 152 | ermitteln lässt, unter Angabe der angewandten Bewertungsmethode, | ||
153 | c) | 153 | c) | ||
154 | deren Buchwert und der Bilanzposten, in welchem der Buchwert, soweit | 154 | deren Buchwert und der Bilanzposten, in welchem der Buchwert, soweit | ||
155 | vorhanden, erfasst ist, sowie | 155 | vorhanden, erfasst ist, sowie | ||
156 | d) | 156 | d) | ||
157 | die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden | 157 | die Gründe dafür, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden | ||
158 | kann; | 158 | kann; | ||
159 | 20. | 159 | 20. | ||
160 | für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | 160 | für mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente | ||
161 | a) | 161 | a) | ||
162 | die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes | 162 | die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes | ||
163 | mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sowie | 163 | mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden, sowie | ||
164 | b) | 164 | b) | ||
165 | Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente einschließlich | 165 | Umfang und Art jeder Kategorie derivativer Finanzinstrumente einschließlich | ||
166 | der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und die Sicherheit | 166 | der wesentlichen Bedingungen, welche die Höhe, den Zeitpunkt und die Sicherheit | ||
167 | künftiger Zahlungsströme beeinflussen können; | 167 | künftiger Zahlungsströme beeinflussen können; | ||
168 | 21. | 168 | 21. | ||
169 | zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen | 169 | zumindest die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen | ||
170 | Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und | 170 | Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahe stehenden Unternehmen und | ||
171 | Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte | 171 | Personen, einschließlich Angaben zur Art der Beziehung, zum Wert der Geschäfte | ||
172 | sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind; | 172 | sowie weiterer Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind; | ||
173 | ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in | 173 | ausgenommen sind Geschäfte mit und zwischen mittel- oder unmittelbar in | ||
174 | 100-prozentigem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen | 174 | 100-prozentigem Anteilsbesitz stehenden in einen Konzernabschluss einbezogenen | ||
175 | Unternehmen; Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst | 175 | Unternehmen; Angaben über Geschäfte können nach Geschäftsarten zusammengefasst | ||
176 | werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die | 176 | werden, sofern die getrennte Angabe für die Beurteilung der Auswirkungen auf die | ||
177 | Finanzlage nicht notwendig ist; | 177 | Finanzlage nicht notwendig ist; | ||
178 | 22. | 178 | 22. | ||
179 | im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- | 179 | im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 der Gesamtbetrag der Forschungs- | ||
180 | und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst | 180 | und Entwicklungskosten des Geschäftsjahrs sowie der davon auf die selbst | ||
181 | geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende | 181 | geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende | ||
182 | Betrag; | 182 | Betrag; | ||
183 | 23. | 183 | 23. | ||
184 | bei Anwendung des § 254, | 184 | bei Anwendung des § 254, | ||
185 | a) | 185 | a) | ||
186 | mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende | 186 | mit welchem Betrag jeweils Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende | ||
187 | Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur | 187 | Geschäfte und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zur | ||
188 | Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen | 188 | Absicherung welcher Risiken in welche Arten von Bewertungseinheiten einbezogen | ||
189 | sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, | 189 | sind sowie die Höhe der mit Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken, | ||
190 | b) | 190 | b) | ||
191 | für die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem Umfang und für | 191 | für die jeweils abgesicherten Risiken, warum, in welchem Umfang und für | ||
192 | welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme | 192 | welchen Zeitraum sich die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme | ||
193 | künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung, | 193 | künftig voraussichtlich ausgleichen einschließlich der Methode der Ermittlung, | ||
194 | c) | 194 | c) | ||
195 | eine Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, | 195 | eine Erläuterung der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen, | ||
196 | die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden, | 196 | die in Bewertungseinheiten einbezogen wurden, | ||
197 | soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden; | 197 | soweit die Angaben nicht im Lagebericht gemacht werden; | ||
198 | 24. | 198 | 24. | ||
199 | zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das | 199 | zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das | ||
200 | angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die | 200 | angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die | ||
201 | grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und | 201 | grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und | ||
202 | Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln; | 202 | Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln; | ||
203 | 25. | 203 | 25. | ||
204 | im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 | 204 | im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 | ||
205 | Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der | 205 | Abs. 2 Satz 2 die Anschaffungskosten und der beizulegende Zeitwert der | ||
206 | verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten | 206 | verrechneten Vermögensgegenstände, der Erfüllungsbetrag der verrechneten | ||
207 | Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge; Nummer 20 Buchstabe a | 207 | Schulden sowie die verrechneten Aufwendungen und Erträge; Nummer 20 Buchstabe a | ||
208 | ist entsprechend anzuwenden; | 208 | ist entsprechend anzuwenden; | ||
209 | 26. | 209 | 26. | ||
210 | zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des | 210 | zu Anteilen an Sondervermögen im Sinn des § 1 Absatz 10 des | ||
211 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit | 211 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit | ||
212 | veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs | 212 | veränderlichem Kapital im Sinn der §§ 108 bis 123 des Kapitalanlagegesetzbuchs | ||
213 | oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen | 213 | oder vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder vergleichbaren ausländischen | ||
214 | Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil, aufgegliedert nach | 214 | Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil, aufgegliedert nach | ||
215 | Anlagezielen, deren Wert im Sinne der §§ 168, 278 oder 286 Absatz 1 des | 215 | Anlagezielen, deren Wert im Sinne der §§ 168, 278 oder 286 Absatz 1 des | ||
216 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften über die | 216 | Kapitalanlagegesetzbuchs oder vergleichbarer ausländischer Vorschriften über die | ||
217 | Ermittlung des Marktwertes, die Differenz zum Buchwert und die für das | 217 | Ermittlung des Marktwertes, die Differenz zum Buchwert und die für das | ||
218 | Geschäftsjahr erfolgte Ausschüttung sowie Beschränkungen in der Möglichkeit der | 218 | Geschäftsjahr erfolgte Ausschüttung sowie Beschränkungen in der Möglichkeit der | ||
219 | täglichen Rückgabe; darüber hinaus die Gründe dafür, dass eine Abschreibung | 219 | täglichen Rückgabe; darüber hinaus die Gründe dafür, dass eine Abschreibung | ||
220 | gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, einschließlich der Anhaltspunkte, | 220 | gemäß § 253 Absatz 3 Satz 6 unterblieben ist, einschließlich der Anhaltspunkte, | ||
221 | die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer | 221 | die darauf hindeuten, dass die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer | ||
222 | ist; Nummer 18 ist insoweit nicht anzuwenden; | 222 | ist; Nummer 18 ist insoweit nicht anzuwenden; | ||
223 | 27. | 223 | 27. | ||
224 | für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und | 224 | für nach § 268 Abs. 7 im Anhang ausgewiesene Verbindlichkeiten und | ||
225 | Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der | 225 | Haftungsverhältnisse die Gründe der Einschätzung des Risikos der | ||
226 | Inanspruchnahme; | 226 | Inanspruchnahme; | ||
227 | 28. | 227 | 28. | ||
228 | der Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in | 228 | der Gesamtbetrag der Beträge im Sinn des § 268 Abs. 8, aufgegliedert in | ||
229 | Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller | 229 | Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller | ||
230 | Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter | 230 | Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Beträge aus der Aktivierung latenter | ||
231 | Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden | 231 | Steuern und aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden | ||
232 | Zeitwert; | 232 | Zeitwert; | ||
233 | 29. | 233 | 29. | ||
234 | auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten | 234 | auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten | ||
235 | Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist; | 235 | Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist; | ||
236 | 30. | 236 | 30. | ||
237 | wenn latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt werden, die latenten | 237 | wenn latente Steuerschulden in der Bilanz angesetzt werden, die latenten | ||
238 | Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs | 238 | Steuersalden am Ende des Geschäftsjahrs und die im Laufe des Geschäftsjahrs | ||
239 | erfolgten Änderungen dieser Salden; | 239 | erfolgten Änderungen dieser Salden; | ||
t | t | 240 | 30a. | ||
241 | der tatsächliche Steueraufwand oder Steuerertrag, der sich nach dem | ||||
242 | Mindeststeuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen nach § 274 Absatz 3 | ||||
243 | Nummer 2 für das Geschäftsjahr ergibt, oder, wenn diese Gesetze noch nicht in | ||||
244 | Kraft getreten sind, eine Erläuterung, welche Auswirkungen auf die | ||||
245 | Kapitalgesellschaft bei der Anwendung dieser Gesetze zu erwarten sind; | ||||
240 | 31. | 246 | 31. | ||
241 | jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von | 247 | jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Erträge und Aufwendungen von | ||
242 | außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die | 248 | außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die | ||
243 | Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | 249 | Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | ||
244 | 32. | 250 | 32. | ||
245 | eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres | 251 | eine Erläuterung der einzelnen Erträge und Aufwendungen hinsichtlich ihres | ||
246 | Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit | 252 | Betrags und ihrer Art, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, soweit | ||
247 | die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | 253 | die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind; | ||
248 | 33. | 254 | 33. | ||
249 | Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs | 255 | Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs | ||
250 | eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz | 256 | eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz | ||
251 | berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen; | 257 | berücksichtigt sind, unter Angabe ihrer Art und ihrer finanziellen Auswirkungen; | ||
252 | 34. | 258 | 34. | ||
253 | der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über | 259 | der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über | ||
254 | seine Verwendung. | 260 | seine Verwendung. |
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