f | (1) Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfaßt die Organisation der | f | (1) Die Pflicht, die Versendung zu besorgen, umfaßt die Organisation der |
| Beförderung, insbesondere | | Beförderung, insbesondere |
| 1. | | 1. |
| die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges, | | die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges, |
| 2. | | 2. |
| die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluß der für die Versendung | | die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluß der für die Versendung |
| erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von | | erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von |
| Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und | | Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und |
| 3. | | 3. |
t | die Sicherung von Schadensersatzansprüchen des Versenders. | t | die Sicherung von _Schadensersatzansprüchen_ des Versenders. |
| (2) Zu den Pflichten des Spediteurs zählt ferner die Ausführung sonstiger | | (2) Zu den Pflichten des Spediteurs zählt ferner die Ausführung sonstiger |
| vereinbarter auf die Beförderung bezogener Leistungen wie die Versicherung und | | vereinbarter auf die Beförderung bezogener Leistungen wie die Versicherung und |
| Verpackung des Gutes, seine Kennzeichnung und die Zollbehandlung. Der | | Verpackung des Gutes, seine Kennzeichnung und die Zollbehandlung. Der |
| Spediteur schuldet jedoch nur den Abschluß der zur Erbringung dieser | | Spediteur schuldet jedoch nur den Abschluß der zur Erbringung dieser |
| Leistungen erforderlichen Verträge, wenn sich dies aus der Vereinbarung | | Leistungen erforderlichen Verträge, wenn sich dies aus der Vereinbarung |
| ergibt. | | ergibt. |
| (3) Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen Namen oder, | | (3) Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen Namen oder, |
| sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab. | | sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab. |
| (4) Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des | | (4) Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des |
| Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen. | | Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen. |