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Sie können sich § 24 GebrMG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
(2) 1Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 2Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. 3Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Erfindung eingeholt hätte.
f | 1 | (1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von | f | 1 | (1) Wer entgegen den §§ 11 bis 14 ein Gebrauchsmuster benutzt, kann von |
2 | dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen | 2 | dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen | ||
3 | werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung | 3 | werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung | ||
t | 4 | erstmalig droht. | t | 4 | erstmalig droht. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit die |
5 | Inanspruchnahme aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls und der | ||||
6 | Gebote von Treu und Glauben für den Verletzer oder Dritte zu einer | ||||
7 | unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten | ||||
8 | Härte führen würde. In diesem Fall ist dem Verletzten ein angemessener | ||||
9 | Ausgleich in Geld zu gewähren. Der Schadensersatzanspruch nach Absatz 2 | ||||
10 | bleibt hiervon unberührt. | ||||
5 | (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem | 11 | (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem | ||
6 | Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei | 12 | Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei | ||
7 | der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer | 13 | der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer | ||
8 | durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der | 14 | durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der | ||
9 | Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet | 15 | Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet | ||
10 | werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, | 16 | werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, | ||
11 | wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Erfindung eingeholt hätte. | 17 | wenn er die Erlaubnis zur Nutzung der Erfindung eingeholt hätte. |
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