f | (1) Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten | f | (1) Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten |
| Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den | | Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den |
| Verdacht bestehen, dass jemand | | Verdacht bestehen, dass jemand |
| 1. | | 1. |
| Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (§§ 80a bis 83 des | | Straftaten des Friedensverrats oder des Hochverrats (§§ 80a bis 83 des |
| Strafgesetzbuches), | | Strafgesetzbuches), |
| 2. | | 2. |
| Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 bis 86, 87 | | Straftaten der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 bis 86, 87 |
| bis 89b, 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des | | bis 89b, 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches, § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des |
| Vereinsgesetzes), | | Vereinsgesetzes), |
| 3. | | 3. |
| Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ | | Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ |
| 94 bis 96, 97a bis 100a des Strafgesetzbuches), | | 94 bis 96, 97a bis 100a des Strafgesetzbuches), |
| 4. | | 4. |
| Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109e bis 109g des | | Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109e bis 109g des |
| Strafgesetzbuches), | | Strafgesetzbuches), |
| 5. | | 5. |
| Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland | | Straftaten gegen die Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland |
| stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des | | stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des |
| Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des | | Nordatlantikvertrages (§§ 87, 89, 94 bis 96, 98 bis 100, 109e bis 109g des |
| Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes), | | Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 1 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes), |
| 6. | | 6. |
| Straftaten nach | | Straftaten nach |
| a) | | a) |
| den §§ 129a bis 130 des Strafgesetzbuches sowie | | den §§ 129a bis 130 des Strafgesetzbuches sowie |
| b) | | b) |
| den §§ 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, § 315 Abs. 3, § | | den §§ 211, 212, 239a, 239b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, § 315 Abs. 3, § |
| 316b Abs. 3 und § 316c Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich | | 316b Abs. 3 und § 316c Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches, soweit diese sich |
| gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die | | gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die |
| Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, | | Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, |
| 7. | | 7. |
| Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes, | | Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes, |
| 8. | | 8. |
| Straftaten nach den §§ 202a, 202b und 303a, 303b des Strafgesetzbuches, | | Straftaten nach den §§ 202a, 202b und 303a, 303b des Strafgesetzbuches, |
| soweit sich die Straftat gegen die innere oder äußere Sicherheit der | | soweit sich die Straftat gegen die innere oder äußere Sicherheit der |
| Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen sicherheitsempfindliche Stellen | | Bundesrepublik Deutschland, insbesondere gegen sicherheitsempfindliche Stellen |
| von lebenswichtigen Einrichtungen richtet, oder | | von lebenswichtigen Einrichtungen richtet, oder |
| 9. | | 9. |
| Straftaten nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches | | Straftaten nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches |
| plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche | | plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche |
| Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer | | Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer |
| Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, | | Vereinigung ist, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, |
| Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, | | Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, |
| den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. | | den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. |
| (1a) Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten | | (1a) Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen unter den dort bezeichneten |
| Voraussetzungen für den Bundesnachrichtendienst auch für | | Voraussetzungen für den Bundesnachrichtendienst auch für |
| Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord deutscher Schiffe außerhalb | | Telekommunikationsanschlüsse, die sich an Bord deutscher Schiffe außerhalb |
| deutscher Hoheitsgewässer befinden, angeordnet werden, wenn tatsächliche | | deutscher Hoheitsgewässer befinden, angeordnet werden, wenn tatsächliche |
t | Anhaltspunkte bestehen, dass jemand eine der in § 23a Abs. 1 und 3 des | t | Anhaltspunkte bestehen, dass jemand eine der in § 72 Abs. 1 und 3 des |
| Zollfahndungsdienstgesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen | | Zollfahndungsdienstgesetzes genannten Straftaten plant, begeht oder begangen |
| hat. | | hat. |
| (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts | | (2) Die Anordnung ist nur zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts |
| auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf | | auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Sie darf |
| sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf | | sich nur gegen den Verdächtigen oder gegen Personen richten, von denen auf |
| Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen | | Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Verdächtigen |
| bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder | | bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder |
| weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, | | weitergeben oder dass der Verdächtige ihren Anschluss benutzt. Maßnahmen, |
| die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen | | die sich auf Sendungen beziehen, sind nur hinsichtlich solcher Sendungen |
| zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, | | zulässig, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie von dem, |
| gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. | | gegen den sich die Anordnung richtet, herrühren oder für ihn bestimmt sind. |
| Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der | | Abgeordnetenpost von Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der |
| Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich | | Parlamente der Länder darf nicht in eine Maßnahme einbezogen werden, die sich |
| gegen einen Dritten richtet. | | gegen einen Dritten richtet. |