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(zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger | (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger | ||||
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t | 1 | (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger | t | 1 | (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger |
(zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger | (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger | ||||
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f | 1 | (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 92 - 98) | f | 1 | (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 92 - 98) |
2 | **1.** | 2 | **1.** | ||
3 | **Objektsicherung und Fertigungskontrolle** Die Herstellung, die Lagerung | 3 | **Objektsicherung und Fertigungskontrolle** Die Herstellung, die Lagerung | ||
4 | und der Versand von sicherheitsrelevanten Rohmaterialien, Stempelplaketten und | 4 | und der Versand von sicherheitsrelevanten Rohmaterialien, Stempelplaketten und | ||
5 | Plakettenträgern müssen so erfolgen, dass ein Verlust oder ein unberechtigter | 5 | Plakettenträgern müssen so erfolgen, dass ein Verlust oder ein unberechtigter | ||
6 | Zugriff ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck müssen Hersteller Systeme der | 6 | Zugriff ausgeschlossen sind. Zu diesem Zweck müssen Hersteller Systeme der | ||
7 | Objektsicherung und Fertigungskontrolle unterhalten, die folgenden Anforderungen | 7 | Objektsicherung und Fertigungskontrolle unterhalten, die folgenden Anforderungen | ||
8 | genügen müssen: | 8 | genügen müssen: | ||
9 | a) | 9 | a) | ||
10 | Für die Räume, in denen die Stempelplaketten und Plakettenträger gelagert | 10 | Für die Räume, in denen die Stempelplaketten und Plakettenträger gelagert | ||
11 | werden, ist ein erhöhter mechanischer Einbruchschutz vorzusehen. Die | 11 | werden, ist ein erhöhter mechanischer Einbruchschutz vorzusehen. Die | ||
12 | Widerstandszeitwerte für Mauerwerk, Türen und Fenster sind so zu wählen, dass | 12 | Widerstandszeitwerte für Mauerwerk, Türen und Fenster sind so zu wählen, dass | ||
13 | auch beim Einsatz üblicher maschinenbewegter Werkzeuge ausreichend Zeit für ein | 13 | auch beim Einsatz üblicher maschinenbewegter Werkzeuge ausreichend Zeit für ein | ||
14 | polizeiliches Einschreiten bleibt. Es ist eine Einbruchmeldeanlage nach dem | 14 | polizeiliches Einschreiten bleibt. Es ist eine Einbruchmeldeanlage nach dem | ||
15 | neuesten Stand der Technik sowie ein Zugangskontrollsystem mit | 15 | neuesten Stand der Technik sowie ein Zugangskontrollsystem mit | ||
16 | Dokumentationseinrichtung vorzusehen. Die Entnahme und Einlagerung sind jeweils | 16 | Dokumentationseinrichtung vorzusehen. Die Entnahme und Einlagerung sind jeweils | ||
17 | von zwei Beschäftigten zu quittieren. Durch organisatorische Maßnahmen ist | 17 | von zwei Beschäftigten zu quittieren. Durch organisatorische Maßnahmen ist | ||
18 | sicherzustellen, dass nicht nur die gefertigten Stempelplaketten und | 18 | sicherzustellen, dass nicht nur die gefertigten Stempelplaketten und | ||
19 | Plakettenträger, sondern außerhalb der Arbeitszeit auch alle Halb- und | 19 | Plakettenträger, sondern außerhalb der Arbeitszeit auch alle Halb- und | ||
20 | Zwischenerzeugnisse in diesem gesicherten Lager verwahrt werden. | 20 | Zwischenerzeugnisse in diesem gesicherten Lager verwahrt werden. | ||
21 | b) | 21 | b) | ||
22 | Die Herstellung, der Druck, die Zählung und die Verpackung der | 22 | Die Herstellung, der Druck, die Zählung und die Verpackung der | ||
23 | Stempelplaketten und Plakettenträger dürfen nur in Räumlichkeiten mit | 23 | Stempelplaketten und Plakettenträger dürfen nur in Räumlichkeiten mit | ||
24 | eingeschränkter Zugangsberechtigung erfolgen. Es ist ein Zugangskontrollsystem | 24 | eingeschränkter Zugangsberechtigung erfolgen. Es ist ein Zugangskontrollsystem | ||
25 | mit Dokumentationseinrichtung zu installieren. | 25 | mit Dokumentationseinrichtung zu installieren. | ||
26 | c) | 26 | c) | ||
27 | Mit der Lagerung und Verarbeitung dürfen nur Personen betraut werden, die | 27 | Mit der Lagerung und Verarbeitung dürfen nur Personen betraut werden, die | ||
28 | eine besondere Verpflichtungserklärung im sorgfältigen und kontrollierten Umgang | 28 | eine besondere Verpflichtungserklärung im sorgfältigen und kontrollierten Umgang | ||
29 | mit den Produkten abgegeben haben. | 29 | mit den Produkten abgegeben haben. | ||
30 | d) | 30 | d) | ||
31 | Es ist ein Registrierungssystem einzurichten, das eine lückenlose Verfolgung | 31 | Es ist ein Registrierungssystem einzurichten, das eine lückenlose Verfolgung | ||
32 | jeder einzelnen Stempelplakette anhand der angebrachten Druckstücknummerierung | 32 | jeder einzelnen Stempelplakette anhand der angebrachten Druckstücknummerierung | ||
33 | sicherstellt. | 33 | sicherstellt. | ||
34 | e) | 34 | e) | ||
35 | Die Bestellung und der Versand der Stempelplaketten und der Plakettenträger | 35 | Die Bestellung und der Versand der Stempelplaketten und der Plakettenträger | ||
36 | an die Zulassungsbehörden müssen so erfolgen, dass jederzeit ein Ermitteln des | 36 | an die Zulassungsbehörden müssen so erfolgen, dass jederzeit ein Ermitteln des | ||
37 | Verbleibs möglich ist und die Besteller und Empfänger innerhalb der | 37 | Verbleibs möglich ist und die Besteller und Empfänger innerhalb der | ||
38 | Zulassungsbehörde registriert sind. | 38 | Zulassungsbehörde registriert sind. | ||
39 | f) | 39 | f) | ||
40 | Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Gewerbetreibenden, die | 40 | Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Gewerbetreibenden, die | ||
41 | vertretungsberechtigten oder mit der Leitung des Betriebes oder einer | 41 | vertretungsberechtigten oder mit der Leitung des Betriebes oder einer | ||
42 | Zweigniederlassung beauftragten Personen sowie die mit der Lagerung und | 42 | Zweigniederlassung beauftragten Personen sowie die mit der Lagerung und | ||
43 | Verarbeitung von Stempelplaketten und Plakettenträgern betrauten Personen für | 43 | Verarbeitung von Stempelplaketten und Plakettenträgern betrauten Personen für | ||
44 | die Herstellung und Lieferung von Stempelplaketten und Plakettenträgern als | 44 | die Herstellung und Lieferung von Stempelplaketten und Plakettenträgern als | ||
45 | unzuverlässig erscheinen lassen. Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 ist eine | 45 | unzuverlässig erscheinen lassen. Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 ist eine | ||
46 | Person insbesondere dann, wenn sie wiederholt die Pflichten gröblich verletzt | 46 | Person insbesondere dann, wenn sie wiederholt die Pflichten gröblich verletzt | ||
47 | hat, die ihr nach dieser Verordnung obliegen. | 47 | hat, die ihr nach dieser Verordnung obliegen. | ||
48 | Die Unternehmen haben eine Sicherheitserklärung abzugeben, in der sie die | 48 | Die Unternehmen haben eine Sicherheitserklärung abzugeben, in der sie die | ||
49 | Einhaltung der vorgenannten Anforderungen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt | 49 | Einhaltung der vorgenannten Anforderungen gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt | ||
50 | bestätigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bewertet die Einhaltung und erteilt dem | 50 | bestätigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bewertet die Einhaltung und erteilt dem | ||
51 | Unternehmen die Befugnis, Stempelplaketten und Plakettenträger an die | 51 | Unternehmen die Befugnis, Stempelplaketten und Plakettenträger an die | ||
52 | Zulassungsbehörden zu liefern. Ein Widerruf erfolgt, wenn das Unternehmen | 52 | Zulassungsbehörden zu liefern. Ein Widerruf erfolgt, wenn das Unternehmen | ||
53 | gegen einzelne Sicherheitsbestimmungen verstößt; die | 53 | gegen einzelne Sicherheitsbestimmungen verstößt; die | ||
54 | verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf | 54 | verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf | ||
55 | bleiben im Übrigen unberührt. Für die Bewertung und die Überwachung haben die | 55 | bleiben im Übrigen unberührt. Für die Bewertung und die Überwachung haben die | ||
56 | Unternehmen den mit der Überwachung betrauten Mitarbeitern des Kraftfahrt- | 56 | Unternehmen den mit der Überwachung betrauten Mitarbeitern des Kraftfahrt- | ||
57 | Bundesamtes während der Geschäfts- und Betriebszeiten Zutritt zu ihren | 57 | Bundesamtes während der Geschäfts- und Betriebszeiten Zutritt zu ihren | ||
58 | Grundstücken, Geschäftsräumen und Betriebsstätten zu gewähren und dort | 58 | Grundstücken, Geschäftsräumen und Betriebsstätten zu gewähren und dort | ||
59 | Besichtigungen, Prüfungen und Einsicht in die vorgeschriebenen Aufzeichnungen | 59 | Besichtigungen, Prüfungen und Einsicht in die vorgeschriebenen Aufzeichnungen | ||
60 | zu ermöglichen. | 60 | zu ermöglichen. | ||
61 | **2.** | 61 | **2.** | ||
62 | **Technische Anforderungen an Stempelplaketten und Plakettenträger** Die | 62 | **Technische Anforderungen an Stempelplaketten und Plakettenträger** Die | ||
63 | Stempelplakette und der Plakettenträger müssen den Anforderungen der DIN 74069, | 63 | Stempelplakette und der Plakettenträger müssen den Anforderungen der DIN 74069, | ||
64 | Ausgabe Oktober 2022, entsprechen. | 64 | Ausgabe Oktober 2022, entsprechen. | ||
65 | **1.** | 65 | **1.** | ||
66 | **Ausgestaltung der Stempelplaketten** | 66 | **Ausgestaltung der Stempelplaketten** | ||
67 | a) | 67 | a) | ||
68 | Druckstücknummer der StempelplaketteDie Druckstücknummer ist in | 68 | Druckstücknummer der StempelplaketteDie Druckstücknummer ist in | ||
69 | maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der | 69 | maschinenlesbarer und unmittelbar lesbarer Form darzustellen. Der | ||
70 | maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code (5 x 5 mm). Die | 70 | maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code (5 x 5 mm). Die | ||
71 | Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als | 71 | Druckstücknummer der Stempelplakette besteht aus acht Zeichen und ist als | ||
72 | Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt – schwarz – rechts neben | 72 | Klarschriftnummer mit der Schrift Arial-Bold 4 Punkt – schwarz – rechts neben | ||
73 | dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 | 73 | dem Wappen oder senkrecht links neben dem Wappen in der Schrift Arial-Bold 6 | ||
74 | Punkt – schwarz – jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten | 74 | Punkt – schwarz – jeweils 11 mm mittig zentriert auf der waagerechten | ||
75 | Durchmesserlinie vom äußeren Rand darzustellen. Der Abstand des DataMatrix-Codes | 75 | Durchmesserlinie vom äußeren Rand darzustellen. Der Abstand des DataMatrix-Codes | ||
76 | und die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung beträgt zum | 76 | und die Anordnung der Klarschriftnummer über dieser Codierung beträgt zum | ||
77 | Randstrich 6 mm. Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen | 77 | Randstrich 6 mm. Verwendung finden als Zeichen Großbuchstaben des deutschen | ||
78 | Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. | 78 | Alphabets von A bis Z, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 bis 9. | ||
79 | Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die die Stempelplakette | 79 | Das erste Zeichen ist ein Großbuchstabe, über den die die Stempelplakette | ||
80 | herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist. Die Zeichen zwei bis sieben | 80 | herstellende Institution eineindeutig ableitbar ist. Die Zeichen zwei bis sieben | ||
81 | sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen. Das achte Zeichen ist eine | 81 | sind fortlaufend aufsteigend zu verteilen. Das achte Zeichen ist eine | ||
82 | Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben. Die Berechnung der | 82 | Prüfziffer, berechnet aus den Zeichen eins bis sieben. Die Berechnung der | ||
83 | Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, | 83 | Prüfziffer erfolgt nach einem Verfahren, welches nach dem Modulus klassifiziert, | ||
84 | der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt. Eine weitere | 84 | der der jeweiligen Berechnungsmethode zugrunde liegt. Eine weitere | ||
85 | Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich. | 85 | Unterscheidung ist nach den Gewichtungsfolgen und den Modifikationen möglich. | ||
86 | b) | 86 | b) | ||
87 | Sicherheitscode der StempelplaketteDer Sicherheitscode muss nach Freilegung | 87 | Sicherheitscode der StempelplaketteDer Sicherheitscode muss nach Freilegung | ||
88 | unmittelbar und deutlich lesbar sein sowie zusätzlich in maschinenlesbarer Form | 88 | unmittelbar und deutlich lesbar sein sowie zusätzlich in maschinenlesbarer Form | ||
89 | dargestellt werden und darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus | 89 | dargestellt werden und darf weder aus der Druckstücknummer hervorgehen noch aus | ||
90 | dieser ableitbar sein. Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code. | 90 | dieser ableitbar sein. Der maschinenlesbaren Form genügt ein DataMatrix-Code. | ||
91 | Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart ist | 91 | Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart ist | ||
92 | Arial-Bold 9 Punkt – schwarz – zu verwenden. Der Sicherheitscode der | 92 | Arial-Bold 9 Punkt – schwarz – zu verwenden. Der Sicherheitscode der | ||
93 | Stempelplakette besteht aus drei Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- | 93 | Stempelplakette besteht aus drei Zeichen. Verwendung finden als Zeichen Groß- | ||
94 | und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z – ohne die | 94 | und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets von A bis Z und a bis z – ohne die | ||
95 | Zeichen I, i, l, O und o –, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 | 95 | Zeichen I, i, l, O und o –, ohne Umlaute und Sonderzeichen, und Ziffern von 0 | ||
96 | bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu | 96 | bis 9. Die Zeichen sind unter Ausschöpfung aller Kombinationen zufällig zu | ||
97 | verteilen. | 97 | verteilen. | ||
98 | **2.** | 98 | **2.** | ||
99 | **Schematische Abbildungen der Stempelplakette** | 99 | **Schematische Abbildungen der Stempelplakette** | ||
100 | a) | 100 | a) | ||
101 | Die schematische Darstellung der Stempelplakette enthält das farbige Wappen | 101 | Die schematische Darstellung der Stempelplakette enthält das farbige Wappen | ||
102 | des Landes, die Bezeichnung des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde | 102 | des Landes, die Bezeichnung des Landes, die Bezeichnung der Zulassungsbehörde | ||
103 | und die Druckstücknummer: | 103 | und die Druckstücknummer: | ||
104 | aa) | 104 | aa) | ||
105 | Die Maße der Stempelplakette und des Druckes ergeben sich wie folgt: | 105 | Die Maße der Stempelplakette und des Druckes ergeben sich wie folgt: | ||
106 | ![Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der | 106 | ![Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der | ||
107 | Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat | 107 | Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat | ||
108 | einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des | 108 | einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des | ||
109 | Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der | 109 | Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der | ||
110 | Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am | 110 | Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am | ||
111 | linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel | 111 | linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel | ||
112 | der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Dem unteren Rand | 112 | der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Dem unteren Rand | ||
113 | folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart | 113 | folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart | ||
114 | Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das | 114 | Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das | ||
115 | farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm | 115 | farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm | ||
116 | und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert auf horizontalem und vertikalem | 116 | und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert auf horizontalem und vertikalem | ||
117 | Durchmesser. Rechtsseitig am horizontalen Durchmesser entlang befindet sich | 117 | Durchmesser. Rechtsseitig am horizontalen Durchmesser entlang befindet sich | ||
118 | die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 4 Pt. Darunter ist ein 2D-Code, 5x5 | 118 | die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 4 Pt. Darunter ist ein 2D-Code, 5x5 | ||
119 | mm, zentriert auf dem horizontalen Durchmesser | 119 | mm, zentriert auf dem horizontalen Durchmesser | ||
n | 120 | abgebildet.](/media/law/paraimage/CVO1aq3UT8Wt6osuk_qHvw.jpg)Abbildung 1: | n | 120 | abgebildet.](/media/law/paraimage/bHw0mKc7Rhm44N6Bm-mrUg.jpg)Abbildung 1: |
121 | Bemaßung der Stempelplaketteoder wahlweise nach Maßgabe der Nummer 1 Buchstabe | 121 | Bemaßung der Stempelplaketteoder wahlweise nach Maßgabe der Nummer 1 Buchstabe | ||
122 | a dieses Abschnitts wie folgt: | 122 | a dieses Abschnitts wie folgt: | ||
123 | ![Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der | 123 | ![Es wird eine schematische Abbildung Stempelplakette nebst Bezeichnung der | ||
124 | Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat | 124 | Bestandteile und Bemaßung dargestellt. Die Stempelplakette ist rund und hat | ||
125 | einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des | 125 | einen Durchmesser von 45 mm. Dem oberen Rand folgend ist die Bezeichnung des | ||
126 | Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der | 126 | Bundeslandes zentriert in der Schrift Times New Roman oder einer anderen der | ||
127 | Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am | 127 | Siegelordnung des jeweiligen Landes manifestierten Schriftart enthalten. Am | ||
128 | linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel | 128 | linken Rand unterhalb der Landesbezeichnung befindet sich der Dienststempel | ||
129 | der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Darunter | 129 | der Zulassungsbehörde mit einem Durchmesser von maximal 8 mm. Darunter | ||
130 | befindet sich zentriert auf dem horizontalen Rand mit einem Abstand von 11 mm | 130 | befindet sich zentriert auf dem horizontalen Rand mit einem Abstand von 11 mm | ||
131 | zum Rand die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 6 Pt.. Dem unteren Rand | 131 | zum Rand die Druckstücknummer Schrift Arial Bold, 6 Pt.. Dem unteren Rand | ||
132 | folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart | 132 | folgend ist die Bezeichnung der Zulassungsbehörde zentriert in der Schriftart | ||
133 | Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das | 133 | Times New Roman enthalten. In der Mitte der Stempelplakette befindet sich das | ||
134 | farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm | 134 | farbige Wappen des jeweiligen Bundeslandes mit einer Breite von maximal 19 mm | ||
135 | und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert Rechtsseitig zentriert auf dem | 135 | und eine Höhe von maximal 28 mm zentriert Rechtsseitig zentriert auf dem | ||
136 | horizontalen Durchmesser befindet sich ein 2D-Code, 5x5 | 136 | horizontalen Durchmesser befindet sich ein 2D-Code, 5x5 | ||
n | 137 | mm.](/media/law/paraimage/oV-pobR-QxehK_6RJ72CZQ.jpg)Abbildung 2: Bemaßung der | n | 137 | mm.](/media/law/paraimage/udl1-kOPTAKTagBnt4fOHg.jpg)Abbildung 2: Bemaßung der |
138 | Stempelplakette | 138 | Stempelplakette | ||
139 | bb) | 139 | bb) | ||
140 | Das farbige Wappen des Landes ist bis maximal 28 x 19 mm (Höhe x Breite) | 140 | Das farbige Wappen des Landes ist bis maximal 28 x 19 mm (Höhe x Breite) | ||
141 | darzustellen. Die Bezeichnung des Landes ist zentriert über dem Wappen in der | 141 | darzustellen. Die Bezeichnung des Landes ist zentriert über dem Wappen in der | ||
142 | Schrift Times New Roman oder in einer in der Siegelordnung des jeweiligen Landes | 142 | Schrift Times New Roman oder in einer in der Siegelordnung des jeweiligen Landes | ||
143 | manifestierten Schriftart darzustellen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen | 143 | manifestierten Schriftart darzustellen. Der Abstand zum umlaufenden schwarzen | ||
144 | Randstrich beträgt 1 mm. Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde ist in der | 144 | Randstrich beträgt 1 mm. Die Bezeichnung der Zulassungsbehörde ist in der | ||
145 | Schrift Times New Roman unter dem Wappen zentriert anzuordnen. Der Abstand zum | 145 | Schrift Times New Roman unter dem Wappen zentriert anzuordnen. Der Abstand zum | ||
146 | umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm, Randstrich 0,7 mm. | 146 | umlaufenden schwarzen Randstrich beträgt 1 mm, Randstrich 0,7 mm. | ||
147 | cc) | 147 | cc) | ||
148 | HintergrundDer Hintergrund ist in der Farbe silbergrau auszuführen und | 148 | HintergrundDer Hintergrund ist in der Farbe silbergrau auszuführen und | ||
149 | beinhaltet ein fälschungserschwerendes Muster, eine Herstellerkennzeichnung und | 149 | beinhaltet ein fälschungserschwerendes Muster, eine Herstellerkennzeichnung und | ||
150 | einen Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem maximalen Durchmesser von 8 | 150 | einen Dienststempel der Zulassungsbehörde mit einem maximalen Durchmesser von 8 | ||
151 | mm in der Bemaßung als Alleinstellungsmerkmal nach den landesrechtlichen | 151 | mm in der Bemaßung als Alleinstellungsmerkmal nach den landesrechtlichen | ||
152 | Vorschriften. Das Layout ist herstellerindividuell. Das Farbklima ist | 152 | Vorschriften. Das Layout ist herstellerindividuell. Das Farbklima ist | ||
153 | herstellerindividuell insoweit, als das Muster, die Herstellerkennzeichnung und | 153 | herstellerindividuell insoweit, als das Muster, die Herstellerkennzeichnung und | ||
154 | der Dienststempel in einem zum silbergrauen Hintergrund der Plakette eindeutig | 154 | der Dienststempel in einem zum silbergrauen Hintergrund der Plakette eindeutig | ||
155 | unterscheidbaren helleren Silbergrau oder Grau ausgeführt sein müssen. DIN 5340 | 155 | unterscheidbaren helleren Silbergrau oder Grau ausgeführt sein müssen. DIN 5340 | ||
156 | (Bezugssehweite) ist zu berücksichtigen. | 156 | (Bezugssehweite) ist zu berücksichtigen. | ||
157 | b) | 157 | b) | ||
158 | Stempelplakette mit sichtbarem Sicherheitscode | 158 | Stempelplakette mit sichtbarem Sicherheitscode | ||
159 | aa) | 159 | aa) | ||
160 | Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart für | 160 | Der DataMatrix-Code hat eine Mindestgröße von 6 x 6 mm. Als Schriftart für | ||
161 | den Sicherheitscode ist für die Klarschriftnummer Arial-Bold mindestens 9 Punkt | 161 | den Sicherheitscode ist für die Klarschriftnummer Arial-Bold mindestens 9 Punkt | ||
162 | – schwarz – zu verwenden. Die Anordnung kann über, unter oder neben dem | 162 | – schwarz – zu verwenden. Die Anordnung kann über, unter oder neben dem | ||
163 | DataMatrix-Code auf einer eigenen Fläche zusammen mit der | 163 | DataMatrix-Code auf einer eigenen Fläche zusammen mit der | ||
164 | Klarschriftnummerierung erfolgen. Die beschriebene Fläche kann eine | 164 | Klarschriftnummerierung erfolgen. Die beschriebene Fläche kann eine | ||
165 | produktionsabhängige Bemessung und Kantenradien aufweisen und ist als Schicht | 165 | produktionsabhängige Bemessung und Kantenradien aufweisen und ist als Schicht | ||
166 | unter dem Wappen angeordnet. | 166 | unter dem Wappen angeordnet. | ||
167 | bb) | 167 | bb) | ||
168 | Die Stempelplakette hat folgende Sicherheitsmerkmale zu erfüllen: | 168 | Die Stempelplakette hat folgende Sicherheitsmerkmale zu erfüllen: | ||
169 | aaa) | 169 | aaa) | ||
170 | Bei physischer Manipulation muss mindestens 1/3 der Druckbildinformationen | 170 | Bei physischer Manipulation muss mindestens 1/3 der Druckbildinformationen | ||
171 | auf der Stempelplakette irreversibel zerstört werden oder durch andere geeignete | 171 | auf der Stempelplakette irreversibel zerstört werden oder durch andere geeignete | ||
172 | technische Maßnahmen die Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar | 172 | technische Maßnahmen die Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar | ||
173 | werden. Die Beurteilung erfolgt jeweils aus Bezugssehweite nach DIN 5340. | 173 | werden. Die Beurteilung erfolgt jeweils aus Bezugssehweite nach DIN 5340. | ||
174 | bbb) | 174 | bbb) | ||
175 | Herstellerspezifische UV-Kennzeichnung mit UV-Chargennummer als zwei nicht | 175 | Herstellerspezifische UV-Kennzeichnung mit UV-Chargennummer als zwei nicht | ||
176 | sichtbare, echtheitserkennbare Merkmale. | 176 | sichtbare, echtheitserkennbare Merkmale. | ||
177 | **1.** | 177 | **1.** | ||
178 | **Sicherheitsmerkmale** | 178 | **Sicherheitsmerkmale** | ||
179 | a) | 179 | a) | ||
180 | Der Plakettenträger ist transparent. | 180 | Der Plakettenträger ist transparent. | ||
181 | b) | 181 | b) | ||
182 | Als Sicherheitsmerkmale sind das „Kennzeichen“ und die letzten sechs Ziffern | 182 | Als Sicherheitsmerkmale sind das „Kennzeichen“ und die letzten sechs Ziffern | ||
183 | der Fahrzeug-Identifizierungsnummer in unmittelbar dauerhaft lesbarer Form als | 183 | der Fahrzeug-Identifizierungsnummer in unmittelbar dauerhaft lesbarer Form als | ||
184 | Klarschriftnummer mit der Schrift – schwarz – Arial Narrow 6 Punkt auf dem | 184 | Klarschriftnummer mit der Schrift – schwarz – Arial Narrow 6 Punkt auf dem | ||
185 | Plakettenträger darzustellen. | 185 | Plakettenträger darzustellen. | ||
186 | c) | 186 | c) | ||
187 | Ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal wird in sichtbarer Form auf | 187 | Ein herstellerspezifisches Sicherheitsmerkmal wird in sichtbarer Form auf | ||
188 | dem Plakettenträger dargestellt und ist so zu wählen, dass die automatische | 188 | dem Plakettenträger dargestellt und ist so zu wählen, dass die automatische | ||
189 | Erfassung des Kennzeichens nicht erschwert wird. | 189 | Erfassung des Kennzeichens nicht erschwert wird. | ||
190 | d) | 190 | d) | ||
191 | Der Plakettenträger hat als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ein | 191 | Der Plakettenträger hat als zusätzliches Sicherheitsmerkmal ein | ||
192 | irreversibles herstellerspezifisches Zerstörungsbild bei physischer Manipulation | 192 | irreversibles herstellerspezifisches Zerstörungsbild bei physischer Manipulation | ||
193 | zu erfüllen. Der Plakettenträger muss bei physischer Manipulation mindestens 1/3 | 193 | zu erfüllen. Der Plakettenträger muss bei physischer Manipulation mindestens 1/3 | ||
194 | der Druckbildinformationen auf der Stempelplakette oder HU-Plakette irreversibel | 194 | der Druckbildinformationen auf der Stempelplakette oder HU-Plakette irreversibel | ||
195 | zerstören oder durch andere geeignete technische Maßnahmen die | 195 | zerstören oder durch andere geeignete technische Maßnahmen die | ||
196 | Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar machen. | 196 | Freilegungsmerkmale entsprechend unumkehrbar sichtbar machen. | ||
197 | e) | 197 | e) | ||
198 | Eine auf dem Plakettenträger aufgebrachte Stempelplakette bzw. eine HU- | 198 | Eine auf dem Plakettenträger aufgebrachte Stempelplakette bzw. eine HU- | ||
199 | Plakette muss beim Ausstanzen oder Ausschneiden vom Plakettenträger eine | 199 | Plakette muss beim Ausstanzen oder Ausschneiden vom Plakettenträger eine | ||
200 | Kennzeichnung aufweisen, anhand derer erkennbar ist, dass diese bereits auf | 200 | Kennzeichnung aufweisen, anhand derer erkennbar ist, dass diese bereits auf | ||
201 | einem Plakettenträger verklebt war und daher nicht ohne ihn verwendet werden | 201 | einem Plakettenträger verklebt war und daher nicht ohne ihn verwendet werden | ||
202 | kann. | 202 | kann. | ||
203 | **2.** | 203 | **2.** | ||
204 | **Schematische Abbildung der Plakettenträger** | 204 | **Schematische Abbildung der Plakettenträger** | ||
205 | a) | 205 | a) | ||
206 | Plakettenträger für die StempelplaketteDie schematische Darstellung des | 206 | Plakettenträger für die StempelplaketteDie schematische Darstellung des | ||
207 | Plakettenträgers enthält die Stempelplakette nach Abschnitt B und die auf dem | 207 | Plakettenträgers enthält die Stempelplakette nach Abschnitt B und die auf dem | ||
208 | Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“, „verkürzte Fahrzeug- | 208 | Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“, „verkürzte Fahrzeug- | ||
209 | Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal. | 209 | Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal. | ||
210 | aa) | 210 | aa) | ||
211 | Die Maße des Plakettenträgers ergeben sich wie folgt: | 211 | Die Maße des Plakettenträgers ergeben sich wie folgt: | ||
212 | ![Die Maße des Plakettenträgers sind in der Abbildung aufgeführt. Der | 212 | ![Die Maße des Plakettenträgers sind in der Abbildung aufgeführt. Der | ||
213 | Plakettenträger ist 52 mm hoch und breit. Die rechte und linke untere Ecke | 213 | Plakettenträger ist 52 mm hoch und breit. Die rechte und linke untere Ecke | ||
214 | sind in einem Radius von 2 mm abgerundet. Auf dem Plakettenträger ist eine | 214 | sind in einem Radius von 2 mm abgerundet. Auf dem Plakettenträger ist eine | ||
215 | Abbildung der Stempelplakette, wie zuvor beschrieben, enthalten. Der Abstand | 215 | Abbildung der Stempelplakette, wie zuvor beschrieben, enthalten. Der Abstand | ||
216 | zum Trägerrand/Plakettenrand beträgt 2 mm. An der unteren linken Ecke des | 216 | zum Trägerrand/Plakettenrand beträgt 2 mm. An der unteren linken Ecke des | ||
217 | Plakettenträgers befindet sich eine viereckige Vorbehaltsfläche für das | 217 | Plakettenträgers befindet sich eine viereckige Vorbehaltsfläche für das | ||
218 | Herstellermerkmalmit der Abmessung 4x4 mm. In der rechten unteren Ecke | 218 | Herstellermerkmalmit der Abmessung 4x4 mm. In der rechten unteren Ecke | ||
219 | befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben \(die | 219 | befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben \(die | ||
220 | letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer\) vom Schrifttyp Arial | 220 | letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer\) vom Schrifttyp Arial | ||
221 | Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in | 221 | Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in | ||
222 | Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, | 222 | Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, | ||
n | 223 | 6 Pt, Laufweite 100.](/media/law/paraimage/Lw2vj- | n | 223 | 6 Pt, Laufweite |
224 | tXRhe8BZ3rzxVRDg.jpg)Abbildung 3: Bemaßung des Plakettenträgers | 224 | 100.](/media/law/paraimage/X4ogu1crRGuDBxAnMTeOqw.jpg)Abbildung 3: Bemaßung | ||
225 | des Plakettenträgers | ||||
225 | bb) | 226 | bb) | ||
226 | Der Abstand zwischen dem umlaufenden schwarzen Randstrich der | 227 | Der Abstand zwischen dem umlaufenden schwarzen Randstrich der | ||
227 | Stempelplakette und dem umlaufenden äußeren Rand des Plakettenträgers in der | 228 | Stempelplakette und dem umlaufenden äußeren Rand des Plakettenträgers in der | ||
228 | oberen Hälfte des Plakettenträgers beträgt maximal 3,5 mm. | 229 | oberen Hälfte des Plakettenträgers beträgt maximal 3,5 mm. | ||
229 | cc) | 230 | cc) | ||
230 | Das Kennzeichen ist in der rechten unteren Ecke des Plakettenträgers | 231 | Das Kennzeichen ist in der rechten unteren Ecke des Plakettenträgers | ||
231 | senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand und 2 mm vom äußeren rechten | 232 | senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand und 2 mm vom äußeren rechten | ||
232 | Rand des Plakettenträgers – darzustellen. | 233 | Rand des Plakettenträgers – darzustellen. | ||
233 | dd) | 234 | dd) | ||
234 | Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten unteren | 235 | Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten unteren | ||
235 | Ecke des Plakettenträgers senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand | 236 | Ecke des Plakettenträgers senkrecht – beginnend 2 mm vom äußeren unteren Rand | ||
236 | und links neben dem Kennzeichen – darzustellen. | 237 | und links neben dem Kennzeichen – darzustellen. | ||
237 | ee) | 238 | ee) | ||
238 | Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken unteren Ecke | 239 | Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken unteren Ecke | ||
239 | des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x | 240 | des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x | ||
240 | 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist. | 241 | 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist. | ||
241 | ff) | 242 | ff) | ||
242 | Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild: | 243 | Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild: | ||
243 | ![Es wird ein Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor | 244 | ![Es wird ein Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor | ||
244 | beschrieben, | 245 | beschrieben, | ||
n | 245 | dargestellt.](/media/law/paraimage/6Hh8G1HfQ0arenWZxb57nw.jpg)Abbildung 4: | n | 246 | dargestellt.](/media/law/paraimage/pn07mLDdQGGhnq2QkDspOw.jpg)Abbildung 4: |
246 | Plakettenträger mit Zerstörungsbild | 247 | Plakettenträger mit Zerstörungsbild | ||
247 | b) | 248 | b) | ||
248 | Plakettenträger für die HU-PlaketteDie schematische Darstellung des HU- | 249 | Plakettenträger für die HU-PlaketteDie schematische Darstellung des HU- | ||
249 | Plakettenträgers enthält die HU-Plakette nach Anlage IX der Straßenverkehrs- | 250 | Plakettenträgers enthält die HU-Plakette nach Anlage IX der Straßenverkehrs- | ||
250 | Zulassungs-Ordnung (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) und die auf dem | 251 | Zulassungs-Ordnung (zu § 29 Absatz 2, 3, 5 bis 8) und die auf dem | ||
251 | Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“ und „verkürzte Fahrzeug- | 252 | Plakettenträger aufgebrachten Merkmale „Kennzeichen“ und „verkürzte Fahrzeug- | ||
252 | Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Merkmal. | 253 | Identifizierungsnummer“ und das herstellerspezifische Merkmal. | ||
253 | aa) | 254 | aa) | ||
254 | Die Maße des HU-Plakettenträgers ergeben sich wie folgt: | 255 | Die Maße des HU-Plakettenträgers ergeben sich wie folgt: | ||
255 | ![Es werden die Maße des HU-Plakettenträgers, wie nachfolgend im Text | 256 | ![Es werden die Maße des HU-Plakettenträgers, wie nachfolgend im Text | ||
256 | beschrieben, bildhaft dargestellt. Ergänzend dazu sind die Randbreite und | 257 | beschrieben, bildhaft dargestellt. Ergänzend dazu sind die Randbreite und | ||
257 | Randhöhe des Plakettenträgers mit 42 mm bemaßt. An der rechten oberen Ecke | 258 | Randhöhe des Plakettenträgers mit 42 mm bemaßt. An der rechten oberen Ecke | ||
258 | befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben \(die | 259 | befindet sich die FIN des Fahrzeugs in Leserichtung von unten nach oben \(die | ||
259 | letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer\) vom Schrifttyp Arial | 260 | letzten 6 Ziffern der Fahrzeug-Identifizierungsnummer\) vom Schrifttyp Arial | ||
260 | Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in | 261 | Narrow, 6 Pt Laufweite 100. Rechts daneben befindet sich ebenfalls in | ||
261 | Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, | 262 | Leserichtung von unten nach oben das Kfz Kennzeichen, Schrifttyp Arial Narrow, | ||
262 | 6 Pt, Laufweite 100. In der Mitte des Plakettenträgers ist mit einem | 263 | 6 Pt, Laufweite 100. In der Mitte des Plakettenträgers ist mit einem | ||
263 | Durchmesser von 38 mm die Vorbereitungs-Klebefläche für HU Plaketten | 264 | Durchmesser von 38 mm die Vorbereitungs-Klebefläche für HU Plaketten | ||
264 | dargestellt. Der Abstand Trägerrand/Plakettenrand beträgt dabei 2 | 265 | dargestellt. Der Abstand Trägerrand/Plakettenrand beträgt dabei 2 | ||
n | 265 | mm.](/media/law/paraimage/tNXZM9IkRgK2LA1izhAgIQ.jpg)Abbildung 5: Bemaßung des | n | 266 | mm.](/media/law/paraimage/1vbBrInCQgufJWuzByLgzQ.jpg)Abbildung 5: Bemaßung des |
266 | HU-Plakettenträgers | 267 | HU-Plakettenträgers | ||
267 | bb) | 268 | bb) | ||
268 | Das Kennzeichen ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers | 269 | Das Kennzeichen ist in der rechten oberen Ecke des Plakettenträgers | ||
269 | senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und 1,5 mm vom äußeren rechten | 270 | senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und 1,5 mm vom äußeren rechten | ||
270 | Rand des Plakettenträgers – darzustellen. | 271 | Rand des Plakettenträgers – darzustellen. | ||
271 | cc) | 272 | cc) | ||
272 | Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten oberen Ecke | 273 | Die verkürzte Fahrzeug-Identifizierungsnummer ist in der rechten oberen Ecke | ||
273 | des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und links | 274 | des Plakettenträgers senkrecht – endend 2 mm vom äußeren oberen Rand und links | ||
274 | vom eingedruckten „Kennzeichen“ nach Doppelbuchstabe bb vom äußeren rechten Rand | 275 | vom eingedruckten „Kennzeichen“ nach Doppelbuchstabe bb vom äußeren rechten Rand | ||
275 | des Plakettenträgers – darzustellen. | 276 | des Plakettenträgers – darzustellen. | ||
276 | dd) | 277 | dd) | ||
277 | Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken oberen Ecke | 278 | Das herstellerspezifische Sicherheitsmerkmal ist in der linken oberen Ecke | ||
278 | des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x | 279 | des Plakettenträgers so darzustellen, dass es in einer Vorbehaltsfläche von 4 x | ||
279 | 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist. | 280 | 4 mm auf den Schnittpunkten der Rechteckdiagonalen zu platzieren ist. | ||
280 | ee) | 281 | ee) | ||
281 | Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild: | 282 | Plakettenträger mit beispielhaftem Zerstörungsbild: | ||
282 | ![Es wird ein HU-Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor | 283 | ![Es wird ein HU-Plakettenträger mit Zerstörungsbild, wie im Text zuvor | ||
283 | beschrieben, | 284 | beschrieben, | ||
t | 284 | dargestellt.](/media/law/paraimage/NA8AHlc_QXmaa2UMcZmL-A.jpg)Abbildung 6: HU- | t | 285 | dargestellt.](/media/law/paraimage/OWcP_LP2QXW6W0x1M8aJXg.jpg)Abbildung 6: HU- |
285 | Plakettenträger mit Zerstörungsbild | 286 | Plakettenträger mit Zerstörungsbild |
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