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Sie können sich § 50h EnWG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Gaslieferanten stellen den von ihnen belieferten Letztverbrauchern mit registrierender Leistungsmessung jährlich zum 1. Oktober eine Vertragsanalyse zur Verfügung.
(2) Die Vertragsanalyse nach Absatz 1 hat alle erforderlichen Informationen zu enthalten, damit Gaslieferanten und Letztverbraucher bewerten können, inwieweit auf die jeweils relevanten Gasgroßhandelspreise an der Börse reagiert werden kann und inwieweit das Potenzial besteht, sich über den Gaslieferanten oder direkt am Gasgroßhandelsmarkt zu beteiligen. Die Vertragsanalyse muss insbesondere Angaben enthalten
(3) Um die Einhaltung der Verpflichtung nach Absatz 1 zu überprüfen, kann die Bundesnetzagentur den Gaslieferanten auffordern, die Vertragsanalyse vorzulegen.
Vertragsanalyse der Gaslieferanten für Letztverbraucher | (weggefallen) | ||||
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t | 1 | Vertragsanalyse der Gaslieferanten für Letztverbraucher | t | 1 | (weggefallen) |
Vertragsanalyse der Gaslieferanten für Letztverbraucher | (weggefallen) | ||||
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t | 1 | (1) Gaslieferanten stellen den von ihnen belieferten Letztverbrauchern mit | t | ||
2 | registrierender Leistungsmessung jährlich zum 1. Oktober eine Vertragsanalyse | ||||
3 | zur Verfügung. | ||||
4 | (2) Die Vertragsanalyse nach Absatz 1 hat alle erforderlichen Informationen zu | ||||
5 | enthalten, damit Gaslieferanten und Letztverbraucher bewerten können, | ||||
6 | inwieweit auf die jeweils relevanten Gasgroßhandelspreise an der Börse | ||||
7 | reagiert werden kann und inwieweit das Potenzial besteht, sich über den | ||||
8 | Gaslieferanten oder direkt am Gasgroßhandelsmarkt zu beteiligen. Die | ||||
9 | Vertragsanalyse muss insbesondere Angaben enthalten | ||||
10 | 1. | ||||
11 | zu den jeweils relevanten Gasgroßhandelspreisen an der Börse, | ||||
12 | 2. | ||||
13 | zu den Möglichkeiten eines Weiterverkaufs der kontrahierten Mengen durch den | ||||
14 | Gaslieferanten und den Letztverbraucher, | ||||
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16 | zu den Möglichkeiten einer Partizipation des Letztverbrauchers an dem | ||||
17 | Verkaufserlös, wenn er zu Gunsten eines Weiterverkaufs seinen Bezug an Gas | ||||
18 | einstellt oder verringert und | ||||
19 | 4. | ||||
20 | zu den möglichen Vertragsänderungen, um eine Partizipation wie unter den | ||||
21 | Nummern 2 und 3 dargestellt zu ermöglichen. | ||||
22 | (3) Um die Einhaltung der Verpflichtung nach Absatz 1 zu überprüfen, kann die | ||||
23 | Bundesnetzagentur den Gaslieferanten auffordern, die Vertragsanalyse | ||||
24 | vorzulegen. |
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