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Sie können sich § 112b EnWG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) 1Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht bis zum 31. Dezember 2022 ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen Wasserstoffnetzes. 2Das Konzept soll im Lichte sich entwickelnder unionsrechtlicher Grundlagen vor dem Hintergrund des Ziels einer Anpassung des regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- und der Wasserstoffnetze Überlegungen zu einer Transformation von Gasnetzen zu Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweise integrierten Systemplanung beinhalten.
(2) 1Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025 einen Bericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von Wasserstoffnetzen sowie Vorschläge zu deren weiterer Ausgestaltung vorzulegen. 2In diesem Bericht ist darauf einzugehen, welche Erfahrungen mit der Regulierung von Gasversorgungsnetzen im Hinblick auf die Beimischung von Wasserstoff gesammelt wurden und insbesondere welche Auswirkungen auf die Netzentgelte sich hieraus ergeben haben.
Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung | Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung | ||||
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t | 1 | Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der | t | 1 | Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der |
2 | Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung | 2 | Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung |
Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung | Berichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Bundesnetzagentur zur Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung | ||||
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t | 1 | (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht bis | t | 1 | (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht |
2 | zum 31. Dezember 2022 ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen | 2 | bis zum 31. Dezember 2023 ein Konzept zum weiteren Aufbau des deutschen | ||
3 | Wasserstoffnetzes. Bis zum 30. Juni 2023 ist ein validierter | ||||
3 | Wasserstoffnetzes. Das Konzept soll im Lichte sich entwickelnder | 4 | Zwischenbericht vorzulegen. Das Konzept soll im Lichte sich entwickelnder | ||
4 | unionsrechtlicher Grundlagen vor dem Hintergrund des Ziels einer Anpassung des | 5 | unionsrechtlicher Grundlagen vor dem Hintergrund des Ziels einer Anpassung des | ||
5 | regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- | 6 | regulatorischen Rahmens zur gemeinsamen Regulierung und Finanzierung der Gas- | ||
6 | und der Wasserstoffnetze Überlegungen zu einer Transformation von Gasnetzen zu | 7 | und der Wasserstoffnetze Überlegungen zu einer Transformation von Gasnetzen zu | ||
7 | Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweise integrierten Systemplanung | 8 | Wasserstoffnetzen einschließlich einer schrittweise integrierten Systemplanung | ||
8 | beinhalten. | 9 | beinhalten. | ||
9 | (2) Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025 | 10 | (2) Die Bundesnetzagentur hat der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2025 | ||
10 | einen Bericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von | 11 | einen Bericht über die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von | ||
11 | Wasserstoffnetzen sowie Vorschläge zu deren weiterer Ausgestaltung vorzulegen. | 12 | Wasserstoffnetzen sowie Vorschläge zu deren weiterer Ausgestaltung vorzulegen. | ||
12 | In diesem Bericht ist darauf einzugehen, welche Erfahrungen mit der | 13 | In diesem Bericht ist darauf einzugehen, welche Erfahrungen mit der | ||
13 | Regulierung von Gasversorgungsnetzen im Hinblick auf die Beimischung von | 14 | Regulierung von Gasversorgungsnetzen im Hinblick auf die Beimischung von | ||
14 | Wasserstoff gesammelt wurden und insbesondere welche Auswirkungen auf die | 15 | Wasserstoff gesammelt wurden und insbesondere welche Auswirkungen auf die | ||
15 | Netzentgelte sich hieraus ergeben haben. | 16 | Netzentgelte sich hieraus ergeben haben. |
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