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Sie können sich § 7 BtMG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist in doppelter Ausfertigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen, das eine Ausfertigung der zuständigen obersten Landesbehörde übersendet. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt werden:
Antrag | Antrag | ||||
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t | 1 | Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist in doppelter | t | 1 | Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 ist beim Bundesinstitut für |
2 | Ausfertigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu | 2 | Arzneimittel und Medizinprodukte zu stellen. Dem Antrag müssen folgende | ||
3 | stellen, das eine Ausfertigung der zuständigen obersten Landesbehörde | 3 | Angaben und Unterlagen beigefügt werden: | ||
4 | übersendet. Dem Antrag müssen folgende Angaben und Unterlagen beigefügt | ||||
5 | werden: | ||||
6 | 1. | 4 | 1. | ||
7 | die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften des Antragstellers | 5 | die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften des Antragstellers | ||
8 | und der Verantwortlichen, | 6 | und der Verantwortlichen, | ||
9 | 2. | 7 | 2. | ||
10 | für die Verantwortlichen die Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis | 8 | für die Verantwortlichen die Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis | ||
11 | und Erklärungen darüber, ob und auf Grund welcher Umstände sie die ihnen | 9 | und Erklärungen darüber, ob und auf Grund welcher Umstände sie die ihnen | ||
12 | obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können, | 10 | obliegenden Verpflichtungen ständig erfüllen können, | ||
13 | 3. | 11 | 3. | ||
14 | eine Beschreibung der Lage der Betriebsstätten nach Ort (gegebenenfalls | 12 | eine Beschreibung der Lage der Betriebsstätten nach Ort (gegebenenfalls | ||
15 | Flurbezeichnung), Straße, Hausnummer, Gebäude und Gebäudeteil sowie der Bauweise | 13 | Flurbezeichnung), Straße, Hausnummer, Gebäude und Gebäudeteil sowie der Bauweise | ||
16 | des Gebäudes, | 14 | des Gebäudes, | ||
17 | 4. | 15 | 4. | ||
18 | eine Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von | 16 | eine Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von | ||
19 | Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen, | 17 | Betäubungsmitteln durch unbefugte Personen, | ||
20 | 5. | 18 | 5. | ||
21 | die Art des Betäubungsmittelverkehrs (§ 3 Abs. 1), | 19 | die Art des Betäubungsmittelverkehrs (§ 3 Abs. 1), | ||
22 | 6. | 20 | 6. | ||
23 | die Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder | 21 | die Art und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder | ||
24 | benötigten Betäubungsmittel, | 22 | benötigten Betäubungsmittel, | ||
25 | 7. | 23 | 7. | ||
26 | im Falle des Herstellens (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) von Betäubungsmitteln oder | 24 | im Falle des Herstellens (§ 2 Abs. 1 Nr. 4) von Betäubungsmitteln oder | ||
27 | ausgenommenen Zubereitungen eine kurzgefaßte Beschreibung des Herstellungsganges | 25 | ausgenommenen Zubereitungen eine kurzgefaßte Beschreibung des Herstellungsganges | ||
28 | unter Angabe von Art und Menge der Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, der | 26 | unter Angabe von Art und Menge der Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, der | ||
29 | Zwischen- und Endprodukte, auch wenn Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, | 27 | Zwischen- und Endprodukte, auch wenn Ausgangsstoffe oder -zubereitungen, | ||
30 | Zwischen- oder Endprodukte keine Betäubungsmittel sind; bei nicht abgeteilten | 28 | Zwischen- oder Endprodukte keine Betäubungsmittel sind; bei nicht abgeteilten | ||
31 | Zubereitungen zusätzlich die Gewichtsvomhundertsätze, bei abgeteilten | 29 | Zubereitungen zusätzlich die Gewichtsvomhundertsätze, bei abgeteilten | ||
32 | Zubereitungen die Gewichtsmengen der je abgeteilte Form enthaltenen | 30 | Zubereitungen die Gewichtsmengen der je abgeteilte Form enthaltenen | ||
33 | Betäubungsmittel und | 31 | Betäubungsmittel und | ||
34 | 8. | 32 | 8. | ||
35 | im Falle des Verwendens zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen | 33 | im Falle des Verwendens zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen | ||
36 | Interesse liegenden Zwecken eine Erläuterung des verfolgten Zwecks unter | 34 | Interesse liegenden Zwecken eine Erläuterung des verfolgten Zwecks unter | ||
37 | Bezugnahme auf einschlägige wissenschaftliche Literatur. | 35 | Bezugnahme auf einschlägige wissenschaftliche Literatur. |
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