f | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, | f | (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, |
| wer | | wer |
| 1. | | 1. |
| Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, | | Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, |
| ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den | | ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den |
| Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, | | Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, |
| 2. | | 2. |
| eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 | | eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 |
| Abs. 1 Nr. 2 herstellt, | | Abs. 1 Nr. 2 herstellt, |
| 3. | | 3. |
| Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen | | Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen |
| Erlaubnis für den Erwerb zu sein, | | Erlaubnis für den Erwerb zu sein, |
| 4. | | 4. |
| (weggefallen) | | (weggefallen) |
| 5. | | 5. |
| entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt, | | entgegen § 11 Abs. 1 Satz 2 Betäubungsmittel durchführt, |
| 6. | | 6. |
| entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel | | entgegen § 13 Abs. 1 Betäubungsmittel |
| a) | | a) |
| verschreibt, | | verschreibt, |
| b) | | b) |
| verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt, | | verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt, |
| 6a. | | 6a. |
| entgegen § 13 Absatz 1a Satz 1 und 2 ein dort genanntes Betäubungsmittel | | entgegen § 13 Absatz 1a Satz 1 und 2 ein dort genanntes Betäubungsmittel |
| überlässt, | | überlässt, |
n | | n | 6b. |
| | | entgegen § 13 Absatz 1b Satz 1 Betäubungsmittel verabreicht, |
| 7. | | 7. |
| entgegen § 13 Absatz 2 | | entgegen § 13 Absatz 2 |
| a) | | a) |
| Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke, | | Betäubungsmittel in einer Apotheke oder tierärztlichen Hausapotheke, |
| b) | | b) |
| Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer | | Diamorphin als pharmazeutischer Unternehmer |
| abgibt, | | abgibt, |
| 8. | | 8. |
| entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt, | | entgegen § 14 Abs. 5 für Betäubungsmittel wirbt, |
| 9. | | 9. |
| unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen | | unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen |
| oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen, | | oder für ein Tier die Verschreibung eines Betäubungsmittels zu erlangen, |
| 10. | | 10. |
| einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten | | einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten |
| Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit | | Abgabe von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit |
| öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch | | öffentlich oder eigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch |
| von Betäubungsmitteln verleitet, | | von Betäubungsmitteln verleitet, |
| 11. | | 11. |
| ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten | | ohne Erlaubnis nach § 10a einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten |
| Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb | | Verbrauch von Betäubungsmitteln verschafft oder gewährt, oder wer eine außerhalb |
| einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch | | einer Einrichtung nach § 10a bestehende Gelegenheit zu einem solchen Verbrauch |
| eigennützig oder öffentlich mitteilt, | | eigennützig oder öffentlich mitteilt, |
| 12. | | 12. |
| öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 | | öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 |
| Absatz 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu | | Absatz 3 des Strafgesetzbuches) dazu auffordert, Betäubungsmittel zu |
| verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind, | | verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind, |
| 13. | | 13. |
| Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine | | Geldmittel oder andere Vermögensgegenstände einem anderen für eine |
| rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt, | | rechtswidrige Tat nach Nummern 1, 5, 6, 7, 10, 11 oder 12 bereitstellt, |
| 14. | | 14. |
| einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 | | einer Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 oder § 13 Abs. 3 Satz 2 |
| Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf | | Nr. 1, 2a oder 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf |
| diese Strafvorschrift verweist. | | diese Strafvorschrift verweist. |
| Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die | | Die Abgabe von sterilen Einmalspritzen an Betäubungsmittelabhängige und die |
| öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches | | öffentliche Information darüber sind kein Verschaffen und kein öffentliches |
| Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11. | | Mitteilen einer Gelegenheit zum Verbrauch nach Satz 1 Nr. 11. |
| (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der | | (2) In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5 oder 6 Buchstabe b ist der |
| Versuch strafbar. | | Versuch strafbar. |
| (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter | | (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter |
| einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter | | einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter |
| 1. | | 1. |
| in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig | | in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 5, 6, 10, 11 oder 13 gewerbsmäßig |
| handelt, | | handelt, |
| 2. | | 2. |
| durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen | | durch eine der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 6 oder 7 bezeichneten Handlungen |
| die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet. | | die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet. |
t | (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1, 2, 5, 6 | t | (4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1, 2, 5, 6 |
| Buchstabe b, Nr. 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis | | Buchstabe b, Nummer 6b, 10 oder 11 fahrlässig, so ist die Strafe |
| zu einem Jahr oder Geldstrafe. | | Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. |
| (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 | | (5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 |
| absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in | | absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in |
| geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, | | geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, |
| sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. | | sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. |
| (6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das | | (6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das |
| Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich | | Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich |
| die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel | | die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel |
| sind, aber als solche ausgegeben werden. | | sind, aber als solche ausgegeben werden. |