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Sie können sich § 199 BRAO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Die Kosten, die der Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht zu tragen hat, werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts durch Beschluß festgesetzt.
(2) 1Gegen den Festsetzungsbeschluß kann der Rechtsanwalt binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, Erinnerung einlegen. 2Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, dessen Vorsitzender den Beschluß erlassen hat. 3Gegen die Entscheidung des Anwaltsgerichts kann der Rechtsanwalt sofortige Beschwerde einlegen. 4Die Verfahren sind gebührenfrei. 5Kosten werden nicht erstattet.
Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht | Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht | ||||
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t | 1 | Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht | t | 1 | Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht |
Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht | Festsetzung der Kosten des Verfahrens vor dem Anwaltsgericht | ||||
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t | 1 | (1) Die Kosten, die der Rechtsanwalt in dem Verfahren vor dem Anwaltsgericht | t | 1 | (1) Die Kosten, die das Mitglied der Rechtsanwaltskammer in dem Verfahren vor |
2 | zu tragen hat, werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts | 2 | dem Anwaltsgericht zu tragen hat, werden von dem Vorsitzenden der Kammer des | ||
3 | durch Beschluß festgesetzt. | 3 | Anwaltsgerichts durch Beschluß festgesetzt. | ||
4 | (2) Gegen den Festsetzungsbeschluß kann der Rechtsanwalt binnen einer | 4 | (2) Gegen den Festsetzungsbeschluß kann das Mitglied binnen einer Notfrist | ||
5 | Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, | 5 | von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses beginnt, Erinnerung | ||
6 | Erinnerung einlegen. Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, | 6 | einlegen. Über die Erinnerung entscheidet das Anwaltsgericht, dessen | ||
7 | dessen Vorsitzender den Beschluß erlassen hat. Gegen die Entscheidung des | 7 | Vorsitzender den Beschluß erlassen hat. Gegen die Entscheidung des | ||
8 | Anwaltsgerichts kann der Rechtsanwalt sofortige Beschwerde einlegen. Die | 8 | Anwaltsgerichts kann das Mitglied sofortige Beschwerde einlegen. Die | ||
9 | Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. | 9 | Verfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. |
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