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Sie können sich § 52 BRAO auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens kann beschränkt werden:
(2) 1Die Mitglieder einer Sozietät haften aus dem zwischen ihr und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner. 2Die persönliche Haftung auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Sozietät, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. 3Die Zustimmungserklärung zu einer solchen Beschränkung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muß vom Auftraggeber unterschrieben sein.
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | ||||
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t | 1 | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | t | 1 | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen |
Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen | ||||
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f | 1 | (1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt | f | 1 | (1) Der Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt |
2 | bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten | 2 | bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verursachten | ||
3 | Schadens kann beschränkt werden: | 3 | Schadens kann beschränkt werden: | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der | 5 | durch schriftliche Vereinbarung im Einzelfall bis zur Höhe der | ||
6 | Mindestversicherungssumme; | 6 | Mindestversicherungssumme; | ||
7 | 2. | 7 | 2. | ||
8 | durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit | 8 | durch vorformulierte Vertragsbedingungen für Fälle einfacher Fahrlässigkeit | ||
9 | auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit | 9 | auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme, wenn insoweit | ||
10 | Versicherungsschutz besteht. | 10 | Versicherungsschutz besteht. | ||
t | 11 | Für Berufsausübungsgemeinschaften gilt Satz 1 entsprechend. | t | 11 | Für Berufsausübungsgesellschaften gilt Satz 1 entsprechend. |
12 | (2) Die Mitglieder einer Sozietät haften aus dem zwischen ihr und dem | 12 | (2) Die Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft ohne | ||
13 | Haftungsbeschränkung haften aus dem zwischen ihr und dem Auftraggeber | ||||
13 | Auftraggeber bestehenden Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner. Die | 14 | bestehenden Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner. Die persönliche | ||
14 | persönliche Haftung auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte | 15 | Haftung auf Schadensersatz kann auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen | ||
15 | Vertragsbedingungen beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Sozietät, | 16 | beschränkt werden auf einzelne Mitglieder einer Berufsausübungsgesellschaft | ||
16 | die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse bearbeiten und | 17 | ohne Haftungsbeschränkung, die das Mandat im Rahmen ihrer eigenen beruflichen | ||
17 | namentlich bezeichnet sind. Die Zustimmungserklärung zu einer solchen | 18 | Befugnisse bearbeiten und namentlich bezeichnet sind. Die | ||
18 | Beschränkung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muß vom Auftraggeber | 19 | Zustimmungserklärung zu einer solchen Beschränkung darf keine anderen | ||
19 | unterschrieben sein. | 20 | Erklärungen enthalten und muß vom Auftraggeber unterschrieben sein. |
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