Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz regelt durch
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Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten
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1.
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der Datenerhebung für die elektronischen Verzeichnisse der
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Rechtsanwaltskammern, der Führung dieser Verzeichnisse und der Einsichtnahme in
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sie,
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2.
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der Datenerhebung für das Gesamtverzeichnis, der Führung des
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Gesamtverzeichnisses und der Einsichtnahme in das Gesamtverzeichnis,
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3.
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der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer, insbesondere Einzelheiten
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a)
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ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
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b)
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ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
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c)
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ihrer Führung,
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d)
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der Zugangsberechtigung und der Nutzung,
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e)
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des Löschens von Nachrichten und
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f)
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ihrer Löschung,
24
4.
25
des Abrufs des Gesamtverzeichnisses über das Europäische
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Rechtsanwaltsverzeichnis.
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