t | (1) Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten Rechtszug über öffentlich- | t | (1) Das Oberlandesgericht entscheidet im ersten Rechtszug über öffentlich- |
| rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes | | rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund dieses Gesetzes |
| erlassenen Rechtsverordnung oder einer Satzung einer der nach diesem Gesetz | | erlassenen Rechtsverordnung oder einer Satzung einer der nach diesem Gesetz |
| errichteten Notarkammern, einschließlich der Bundesnotarkammer, soweit nicht | | errichteten Notarkammern, einschließlich der Bundesnotarkammer, soweit nicht |
| die Streitigkeiten disziplinargerichtlicher Art oder einem anderen Gericht | | die Streitigkeiten disziplinargerichtlicher Art oder einem anderen Gericht |
| ausdrücklich zugewiesen sind (verwaltungsrechtliche Notarsachen). | | ausdrücklich zugewiesen sind (verwaltungsrechtliche Notarsachen). |
| (2) Der Bundesgerichtshof entscheidet über das Rechtsmittel | | (2) Der Bundesgerichtshof entscheidet über das Rechtsmittel |
| 1. | | 1. |
| der Berufung gegen Urteile des Oberlandesgerichts, | | der Berufung gegen Urteile des Oberlandesgerichts, |
| 2. | | 2. |
| der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes. | | der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes. |
| (3) Der Bundesgerichtshof entscheidet in erster und letzter Instanz | | (3) Der Bundesgerichtshof entscheidet in erster und letzter Instanz |
| 1. | | 1. |
| über Klagen, die Entscheidungen betreffen, die das Bundesministerium der | | über Klagen, die Entscheidungen betreffen, die das Bundesministerium der |
| Justiz und für Verbraucherschutz getroffen hat oder für die dieses zuständig | | Justiz und für Verbraucherschutz getroffen hat oder für die dieses zuständig |
| ist, | | ist, |
| 2. | | 2. |
| über die Nichtigkeit von Wahlen und Beschlüssen der Bundesnotarkammer. | | über die Nichtigkeit von Wahlen und Beschlüssen der Bundesnotarkammer. |
| (4) Das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof entscheiden in der für | | (4) Das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof entscheiden in der für |
| Disziplinarsachen gegen Notare vorgeschriebenen Besetzung. | | Disziplinarsachen gegen Notare vorgeschriebenen Besetzung. |