Das Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des
2
Grundgesetzes) sowie das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel
3
13 des Grundgesetzes) werden durch dieses Gesetz eingeschränkt.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.