Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte
2
gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1
3
erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses
4
Untertitels anzuwenden.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.