t | | t | (1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des |
| | | maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der |
| | | Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt |
| | | werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den |
| | | erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. Der |
| | | maßgebliche Zeitraum nach Satz 1 ist |
| | | 1. |
| | | bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen |
| | | Produkts der Bereitstellungszeitraum, |
| | | 2. |
| | | in allen anderen Fällen der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art |
| | | und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände |
| | | und der Art des Vertrags erwarten kann. |
| | | (2) Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 1 |
| | | bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, |
| | | so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das |
| | | Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern |
| | | 1. |
| | | der Unternehmer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung |
| | | und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und |
| | | 2. |
| | | die Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß |
| | | installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte mangelhafte |
| | | Installationsanleitung zurückzuführen ist. |