n | (1) Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts: | n | (1) Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die |
| | | Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den |
| | | Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht |
| | | von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich |
| | | ist. |
| | | (2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, |
| | | dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen |
| | | gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten |
| | | festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu |
| | | entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. |
| | | Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des |
| | | Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar |
| | | nicht festhalten will. |
| | | (3) Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit |
| 1. | | 1. |
n | zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück; | n | die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet |
| | | würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung |
| | | nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder |
| 2. | | 2. |
t | zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an | t | dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist. |
| einem Grundstück oder auf Begründung oder Übertragung eines Rechts an einem | | (4) Kann der Betreuer die Wünsche des Betreuten nicht feststellen oder |
| Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstücks von einem solchen Recht | | darf er ihnen nach Absatz 3 Nummer 1 nicht entsprechen, hat er den |
| gerichtet ist; | | mutmaßlichen Willen des Betreuten aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu |
| 3. | | ermitteln und ihm Geltung zu verschaffen. Zu berücksichtigen sind |
| zur Verfügung über ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk oder über | | insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und |
| eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff | | sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. Bei der Feststellung |
| oder Schiffsbauwerk gerichtet ist; | | des mutmaßlichen Willens soll nahen Angehörigen und sonstigen |
| 4. | | Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. |
| zur Eingehung einer Verpflichtung zu einer der in den Nummern 1 bis 3 | | (5) Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten |
| bezeichneten Verfügungen; | | zu halten, sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen |
| 5. | | und dessen Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. |
| zu einem Vertrag, der auf den entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines | | (6) Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass |
| eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem | | Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen |
| Grundstück gerichtet ist. | | Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern. |
| (2) Zu den Rechten an einem Grundstück im Sinne dieser Vorschriften gehören | | |
| nicht Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. | | |