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Sie können sich § 1817 BGB auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit
(2) Das Familiengericht kann aus besonderen Gründen den Vormund von den ihm nach den §§ 1814, 1816 obliegenden Verpflichtungen auch dann entbinden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen.
Befreiung | Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer | ||||
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t | 1 | Befreiung | t | 1 | Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer |
Befreiung | Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer | ||||
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t | 1 | (1) Das Familiengericht kann den Vormund auf dessen Antrag von den ihm nach | t | 1 | (1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die |
2 | den §§ 1806 bis 1816 obliegenden Verpflichtungen entbinden, soweit | 2 | Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In | ||
3 | 1. | 3 | diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut | ||
4 | der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und | 4 | wird. Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 | ||
5 | 2. | 5 | und 5 geregelten Fällen nicht bestellt. | ||
6 | eine Gefährdung des Vermögens nicht zu besorgen ist. | 6 | (2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des | ||
7 | Die Voraussetzungen der Nummer 1 liegen im Regelfall vor, wenn der Wert des | 7 | Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen | ||
8 | Vermögens ohne Berücksichtigung von Grundbesitz 6 000 Euro nicht übersteigt. | 8 | (Sterilisationsbetreuer). | ||
9 | (2) Das Familiengericht kann aus besonderen Gründen den Vormund von den ihm | 9 | (3) Sofern mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenbereich betraut werden, | ||
10 | nach den §§ 1814, 1816 obliegenden Verpflichtungen auch dann entbinden, wenn | 10 | können sie diese Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei | ||
11 | die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vorliegen. | 11 | denn, dass das Betreuungsgericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem | ||
12 | Aufschub Gefahr verbunden ist. | ||||
13 | (4) Das Betreuungsgericht kann auch vorsorglich einen | ||||
14 | Verhinderungsbetreuer bestellen, der die Angelegenheiten des Betreuten zu | ||||
15 | besorgen hat, soweit der Betreuer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist. | ||||
16 | Für diesen Fall kann auch ein anerkannter Betreuungsverein zum | ||||
17 | Verhinderungsbetreuer bestellt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § | ||||
18 | 1818 Absatz 1 Satz 1 vorliegen. | ||||
19 | (5) Soweit ein Betreuer aus rechtlichen Gründen gehindert ist, einzelne | ||||
20 | Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, hat das Betreuungsgericht hierfür | ||||
21 | einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen. |
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