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§ 1631c BGB vollständige alte Fassung
§ 1631c BGB
Verbot der Sterilisation
1Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen.2Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen.3§ 1909 findet keine Anwendung.
Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1809
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findet keine Anwendung.
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findet keine Anwendung.
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