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Sie können sich § 188 BewG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird.
(2) Anzuwenden sind die Liegenschaftszinssätze, die von den Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet werden, der vor dem Kalenderjahr endet, in dem der Bewertungsstichtag liegt. Soweit von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stehen, gelten die folgenden Zinssätze:
Liegenschaftszinssatz | Liegenschaftszinssatz | ||||
---|---|---|---|---|---|
n | 1 | (1) Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von | n | 1 | (1) Liegenschaftszinssätze sind Kapitalisierungszinssätze, mit denen |
2 | Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. | 2 | Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt | ||
3 | (2) Anzuwenden sind die Liegenschaftszinssätze, die von den | 3 | marktüblich verzinst werden. | ||
4 | Gutachterausschüssen für den letzten Auswertungszeitraum abgeleitet werden, | 4 | (2) Anzuwenden sind die von den Gutachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff. | ||
5 | der vor dem Kalenderjahr endet, in dem der Bewertungsstichtag liegt. Soweit | 5 | des Baugesetzbuchs ermittelten Liegenschaftszinssätze nach Maßgabe des § 177 | ||
6 | von den Gutachterausschüssen keine geeigneten Liegenschaftszinssätze zur | 6 | Absatz 2 und 3. Soweit derartige Liegenschaftszinssätze nicht zur Verfügung | ||
7 | Verfügung stehen, gelten die folgenden Zinssätze: | 7 | stehen, gelten die folgenden Zinssätze: | ||
8 | 1. | 8 | 1. | ||
n | 9 | 5 Prozent für Mietwohngrundstücke, | n | 9 | 3,5 Prozent für Mietwohngrundstücke, |
10 | 2. | 10 | 2. | ||
n | 11 | 5,5 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil | n | 11 | 4,5 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil |
12 | von bis zu 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, | 12 | von bis zu 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, | ||
13 | 3. | 13 | 3. | ||
n | 14 | 6 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil | n | 14 | 5,0 Prozent für gemischt genutzte Grundstücke mit einem gewerblichen Anteil |
15 | von mehr als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, und | 15 | von mehr als 50 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, und | ||
16 | 4. | 16 | 4. | ||
t | 17 | 6,5 Prozent für Geschäftsgrundstücke. | t | 17 | 6,0 Prozent für Geschäftsgrundstücke. |
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