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Sie können sich § 3 BerHG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
(1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch
(2) Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann.
Gewährung von Beratungshilfe | |||||
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t | 1 | (1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die | t | 1 | (1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die |
2 | Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen | 2 | Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen | ||
3 | Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch | 3 | Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch | ||
4 | 1. | 4 | 1. | ||
5 | Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, | 5 | Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie | 7 | Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie | ||
8 | 3. | 8 | 3. | ||
9 | Rentenberater. | 9 | Rentenberater. | ||
10 | Sie kann durch die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen | 10 | Sie kann durch die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen | ||
11 | (Beratungspersonen) auch in Beratungsstellen gewährt werden, die auf Grund | 11 | (Beratungspersonen) auch in Beratungsstellen gewährt werden, die auf Grund | ||
12 | einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind. | 12 | einer Vereinbarung mit der Landesjustizverwaltung eingerichtet sind. | ||
13 | (2) Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit | 13 | (2) Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht gewährt werden, soweit | ||
14 | dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere | 14 | dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere | ||
15 | Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung | 15 | Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung | ||
16 | entsprochen werden kann. | 16 | entsprochen werden kann. |
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