Zweck dieses Gesetzes ist es, die Grundlagen für den Handel mit
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Zertifikaten für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und für eine
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Bepreisung dieser Emissionen zu sorgen, soweit diese Emissionen nicht vom EU-
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Emissionshandel erfasst sind, um damit zur Erreichung der nationalen
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Klimaschutzziele, einschließlich des langfristigen Ziels der Netto-
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Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045, und zur Erreichung der
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Minderungsziele nach der EU-Klimaschutzverordnung sowie zur Verbesserung der
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Energieeffizienz beizutragen. Zweck des nationalen Emissionshandelssystems
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ist die Bepreisung fossiler Treibhausgasemissionen.
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