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§ 245f BauGB vollständige alte Fassung
§ 245f BauGB
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§ 245f BauGB Synopse als volle Tabelle
§ 245f BauGB
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Änderungen Überschrift
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer
Vorschriften; Evaluierung
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der
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Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer
3
Vorschriften; Evaluierung
Änderungen Paragraf
Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der
Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer
Vorschriften; Evaluierung
(1) Abweichend von § 233 Absatz 1 ist § 6 Absatz 4 in der Fassung dieses
2
Gesetzes anzuwenden, wenn der Genehmigungsantrag bei der höheren
3
Verwaltungsbehörde nach dem 7. Juli 2023 eingegangen ist.
4
(2) Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauweisen evaluiert
5
die Auswirkungen der Änderungen der §§ 3, 4, 4a und 200 zur Digitalisierung
6
und die Änderung des § 6 zur Fristverkürzung auf die Bauleitplanverfahren bis
7
zum 31. Dezember 2027.
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