f | (1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an | f | (1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an |
| Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, oder zur Teilnahme an | | Sprachkursen, die nicht der Studienvorbereitung dienen, oder zur Teilnahme an |
| einem Schüleraustausch erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis zur | | einem Schüleraustausch erteilt werden. Eine Aufenthaltserlaubnis zur |
| Teilnahme an einem Schüleraustausch kann auch erteilt werden, wenn kein | | Teilnahme an einem Schüleraustausch kann auch erteilt werden, wenn kein |
| unmittelbarer Austausch erfolgt. | | unmittelbarer Austausch erfolgt. |
n | (2) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Schulbesuchs | n | (2) Einem Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Schulbesuchs |
| in der Regel ab der neunten Klassenstufe erteilt werden, wenn in der | | in der Regel ab der neunten Klassenstufe erteilt werden, wenn in der |
| Schulklasse eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener | | Schulklasse eine Zusammensetzung aus Schülern verschiedener |
| Staatsangehörigkeiten gewährleistet ist und es sich handelt | | Staatsangehörigkeiten gewährleistet ist und es sich handelt |
| 1. | | 1. |
| um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler | | um eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler |
| Ausrichtung oder | | Ausrichtung oder |
| 2. | | 2. |
| um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln | | um eine Schule, die nicht oder nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln |
| finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse | | finanziert wird und die Schüler auf internationale Abschlüsse, Abschlüsse |
| anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet. | | anderer Staaten oder staatlich anerkannte Abschlüsse vorbereitet. |
t | (3) Während eines Aufenthalts zur Teilnahme an einem Sprachkurs nach | t | (3) Während eines Aufenthalts zum Schulbesuch nach Absatz 2 soll in der |
| Absatz 1 oder zum Schulbesuch nach Absatz 2 soll in der Regel eine | | |
| Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur in Fällen eines | | Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur in |
| gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. Im Anschluss an einen Aufenthalt | | Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. Im Anschluss an einen |
| zur Teilnahme an einem Schüleraustausch darf eine Aufenthaltserlaubnis für | | Aufenthalt zur Teilnahme an einem Schüleraustausch darf eine |
| einen anderen Zweck nur in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs erteilt | | Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck nur in den Fällen eines |
| werden. § 9 findet keine Anwendung. Die Aufenthaltserlaubnis nach den | | gesetzlichen Anspruchs erteilt werden. § 9 findet keine Anwendung. Die |
| Absätzen 1 und 2 berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. | | Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 zur Teilnahme an einem Sprachkurs |
| | | berechtigt nur zur Ausübung einer Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je |
| | | Woche. Die Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 zur Teilnahme an einem |
| | | Schüleraustausch und die Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 2 berechtigen nicht |
| | | zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. |
| (4) Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit | | (4) Bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen der Länder mit |
| öffentlichen Stellen in einem anderen Staat über den Besuch inländischer | | öffentlichen Stellen in einem anderen Staat über den Besuch inländischer |
| Schulen durch ausländische Schüler bleiben unberührt. Aufenthaltserlaubnisse zur | | Schulen durch ausländische Schüler bleiben unberührt. Aufenthaltserlaubnisse zur |
| Teilnahme am Schulbesuch können auf Grund solcher | | Teilnahme am Schulbesuch können auf Grund solcher |
| Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht | | Vereinbarungen nur erteilt werden, wenn die für das Aufenthaltsrecht |
| zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt hat. | | zuständige oberste Landesbehörde der Vereinbarung zugestimmt hat. |