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Sie können sich § 75 AufenthG auch vollständig in seiner damaligen Fassung ansehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach anderen Gesetzen folgende Aufgaben:
Aufgaben | Aufgaben | ||||
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f | 1 | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach | f | 1 | Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach |
2 | anderen Gesetzen folgende Aufgaben: | 2 | anderen Gesetzen folgende Aufgaben: | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | Koordinierung der Informationen über den Aufenthalt zum Zweck der | 4 | Koordinierung der Informationen über den Aufenthalt zum Zweck der | ||
5 | Erwerbstätigkeit zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit | 5 | Erwerbstätigkeit zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit | ||
6 | und der für Pass- und Visaangelegenheiten vom Auswärtigen Amt ermächtigten | 6 | und der für Pass- und Visaangelegenheiten vom Auswärtigen Amt ermächtigten | ||
7 | deutschen Auslandsvertretungen; | 7 | deutschen Auslandsvertretungen; | ||
8 | 2. | 8 | 2. | ||
9 | a) | 9 | a) | ||
10 | Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten des Integrationskurses nach § | 10 | Entwicklung von Grundstruktur und Lerninhalten des Integrationskurses nach § | ||
11 | 43 Abs. 3 und der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a, | 11 | 43 Abs. 3 und der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a, | ||
12 | b) | 12 | b) | ||
13 | deren Durchführung und | 13 | deren Durchführung und | ||
14 | c) | 14 | c) | ||
15 | Maßnahmen nach § 9 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes; | 15 | Maßnahmen nach § 9 Abs. 5 des Bundesvertriebenengesetzes; | ||
16 | 3. | 16 | 3. | ||
17 | fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet der | 17 | fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet der | ||
18 | Integrationsförderung und der Erstellung von Informationsmaterial über | 18 | Integrationsförderung und der Erstellung von Informationsmaterial über | ||
19 | Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen für Ausländer und | 19 | Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen für Ausländer und | ||
20 | Spätaussiedler; | 20 | Spätaussiedler; | ||
21 | 4. | 21 | 4. | ||
22 | Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen | 22 | Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Migrationsfragen | ||
23 | (Begleitforschung) zur Gewinnung analytischer Aussagen für die Steuerung der | 23 | (Begleitforschung) zur Gewinnung analytischer Aussagen für die Steuerung der | ||
24 | Zuwanderung; | 24 | Zuwanderung; | ||
25 | 4a. | 25 | 4a. | ||
26 | Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Integrationsfragen; | 26 | Betreiben wissenschaftlicher Forschungen über Integrationsfragen; | ||
27 | 5. | 27 | 5. | ||
28 | Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten der | 28 | Zusammenarbeit mit den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten der | ||
29 | Europäischen Union als Nationale Kontaktstelle und zuständige Behörde nach | 29 | Europäischen Union als Nationale Kontaktstelle und zuständige Behörde nach | ||
30 | Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG, Artikel 25 der Richtlinie 2003/109/EG, | 30 | Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG, Artikel 25 der Richtlinie 2003/109/EG, | ||
n | 31 | Artikel 22 Absatz 1 der Richtlinie 2009/50/EG, Artikel 26 der Richtlinie | n | 31 | Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2021/1883, Artikel 26 der Richtlinie 2014/66/EU |
32 | 2014/66/EU und Artikel 37 der Richtlinie (EU) 2016/801 sowie für Mitteilungen | 32 | und Artikel 37 der Richtlinie (EU) 2016/801 sowie für Mitteilungen nach § 51 | ||
33 | nach § 51 Absatz 8a; | 33 | Absatz 8a; | ||
34 | 5a. | 34 | 5a. | ||
35 | Prüfung der Mitteilungen nach § 16c Absatz 1, § 18e Absatz 1 und § 19a | 35 | Prüfung der Mitteilungen nach § 16c Absatz 1, § 18e Absatz 1 und § 19a | ||
36 | Absatz 1 sowie Ausstellung der Bescheinigungen nach § 16c Absatz 4, § 18e Absatz | 36 | Absatz 1 sowie Ausstellung der Bescheinigungen nach § 16c Absatz 4, § 18e Absatz | ||
37 | 5 und § 19a Absatz 4 oder Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts; | 37 | 5 und § 19a Absatz 4 oder Ablehnung der Einreise und des Aufenthalts; | ||
38 | 6. | 38 | 6. | ||
39 | Führung des Registers nach § 91a; | 39 | Führung des Registers nach § 91a; | ||
40 | 7. | 40 | 7. | ||
41 | Koordinierung der Programme und Mitwirkung an Projekten zur Förderung der | 41 | Koordinierung der Programme und Mitwirkung an Projekten zur Förderung der | ||
42 | freiwilligen Rückkehr sowie Auszahlung hierfür bewilligter Mittel; | 42 | freiwilligen Rückkehr sowie Auszahlung hierfür bewilligter Mittel; | ||
43 | 8. | 43 | 8. | ||
44 | die Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 und 4 und die | 44 | die Durchführung des Aufnahmeverfahrens nach § 23 Abs. 2 und 4 und die | ||
45 | Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer auf | 45 | Verteilung der nach § 23 sowie der nach § 22 Satz 2 aufgenommenen Ausländer auf | ||
46 | die Länder; | 46 | die Länder; | ||
47 | 9. | 47 | 9. | ||
48 | Durchführung einer migrationsspezifischen Beratung nach § 45 Satz 1, soweit | 48 | Durchführung einer migrationsspezifischen Beratung nach § 45 Satz 1, soweit | ||
49 | sie nicht durch andere Stellen wahrgenommen wird; hierzu kann es sich privater | 49 | sie nicht durch andere Stellen wahrgenommen wird; hierzu kann es sich privater | ||
50 | oder öffentlicher Träger bedienen; | 50 | oder öffentlicher Träger bedienen; | ||
51 | 10. | 51 | 10. | ||
52 | Anerkennung von Forschungseinrichtungen zum Abschluss von | 52 | Anerkennung von Forschungseinrichtungen zum Abschluss von | ||
t | 53 | Aufnahmevereinbarungen nach § 18d; hierbei wird das Bundesamt für Migration und | t | 53 | Aufnahmevereinbarungen nach § 18d; das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge |
54 | Flüchtlinge durch einen Beirat für Forschungsmigration unterstützt; | 54 | wird durch einen Beirat bei der Durchführung seiner Aufgaben in der | ||
55 | Forschungsmigration und der Fachkräfteeinwanderung unterstützt; | ||||
55 | 11. | 56 | 11. | ||
56 | Koordinierung der Informationsübermittlung und Auswertung von Erkenntnissen | 57 | Koordinierung der Informationsübermittlung und Auswertung von Erkenntnissen | ||
57 | der Bundesbehörden, insbesondere des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für | 58 | der Bundesbehörden, insbesondere des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für | ||
58 | Verfassungsschutz, zu Ausländern, bei denen wegen Gefährdung der öffentlichen | 59 | Verfassungsschutz, zu Ausländern, bei denen wegen Gefährdung der öffentlichen | ||
59 | Sicherheit ausländer-, asyl- oder staatsangehörigkeitsrechtliche Maßnahmen in | 60 | Sicherheit ausländer-, asyl- oder staatsangehörigkeitsrechtliche Maßnahmen in | ||
60 | Betracht kommen; | 61 | Betracht kommen; | ||
61 | 12. | 62 | 12. | ||
62 | Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 1 im Fall | 63 | Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 1 im Fall | ||
63 | einer Abschiebungsandrohung nach den §§ 34, 35 des Asylgesetzes oder einer | 64 | einer Abschiebungsandrohung nach den §§ 34, 35 des Asylgesetzes oder einer | ||
64 | Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes sowie die Anordnung und | 65 | Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes sowie die Anordnung und | ||
65 | Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 7; | 66 | Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 7; | ||
66 | 13. | 67 | 13. | ||
67 | unbeschadet des § 71 Absatz 3 Nummer 7 die Beschaffung von | 68 | unbeschadet des § 71 Absatz 3 Nummer 7 die Beschaffung von | ||
68 | Heimreisedokumenten für Ausländer im Wege der Amtshilfe. | 69 | Heimreisedokumenten für Ausländer im Wege der Amtshilfe. |
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