Minderjährige Leistungsberechtigte, die für den Monat August 2021 Anspruch
2
auf Leistungen nach diesem Gesetz haben, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe
3
von 100 Euro. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.