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Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | ||||
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t | 1 | Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | t | 1 | Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht |
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f | 1 | Das Gericht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den | f | 1 | Das Gericht hat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den |
2 | Eingang eines Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, jede rechtskräftige | 2 | Eingang eines Antrags auf Bestellung eines Sonderprüfers, jede rechtskräftige | ||
3 | Entscheidung über die Bestellung von Sonderprüfern, den Prüfungsbericht sowie | 3 | Entscheidung über die Bestellung von Sonderprüfern, den Prüfungsbericht sowie | ||
4 | eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über abschließende | 4 | eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über abschließende | ||
t | 5 | Feststellungen der Sonderprüfer nach § 260 mitzuteilen, wenn die Gesellschaft | t | 5 | Feststellungen der Sonderprüfer nach § 260 mitzuteilen, wenn für die |
6 | Wertpapiere im Sinne des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes ausgegeben | 6 | Gesellschaft als Emittentin von zugelassenen Wertpapieren im Sinne des § 2 | ||
7 | hat, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt | 7 | Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes mit Ausnahme von Anteilen und Aktien an | ||
8 | zugelassen sind. | 8 | offenen Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des | ||
9 | Kapitalanlagegesetzbuchs die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat (§ | ||||
10 | 2 Absatz 13 des Wertpapierhandelsgesetzes) ist. |
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