Die Eisenbahnverkehrsunternehmen haben den Fahrgästen zum Einreichen von
2
Anträgen, die Erstattungen oder Entschädigungen nach den Artikeln 18 oder 19
3
der Verordnung (EU) 2021/782 betreffen, mindestens eine Möglichkeit der
4
barrierefreien elektronischen Kommunikation zur Verfügung zu stellen. Insoweit
5
richten sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten
6
und mobilen Anwendungen bis zum 27. Juni 2025 nach der Barrierefreie-
7
Informationstechnik-Verordnung.
x
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen. Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.