Lade...
Lade...
Verhaltensregeln | Verhaltensregeln | ||||
---|---|---|---|---|---|
f | 1 | Der Bundestag gibt sich Verhaltensregeln, die insbesondere Bestimmungen | f | 1 | Der Bundestag gibt sich Verhaltensregeln, die insbesondere Bestimmungen |
2 | enthalten müssen über | 2 | enthalten müssen über | ||
3 | 1. | 3 | 1. | ||
4 | die Fälle einer Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten vor der Mitgliedschaft | 4 | die Fälle einer Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten vor der Mitgliedschaft | ||
5 | im Bundestag sowie von Tätigkeiten neben dem Mandat; | 5 | im Bundestag sowie von Tätigkeiten neben dem Mandat; | ||
6 | 2. | 6 | 2. | ||
7 | die Fälle einer Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte neben dem | 7 | die Fälle einer Pflicht zur Anzeige der Art und Höhe der Einkünfte neben dem | ||
8 | Mandat oberhalb festgelegter Mindestbeträge; | 8 | Mandat oberhalb festgelegter Mindestbeträge; | ||
9 | 3. | 9 | 3. | ||
10 | die Pflicht zur Rechnungsführung und zur Anzeige von Spenden oberhalb | 10 | die Pflicht zur Rechnungsführung und zur Anzeige von Spenden oberhalb | ||
11 | festgelegter Mindestbeträge sowie Annahmeverbote und Ablieferungspflichten in | 11 | festgelegter Mindestbeträge sowie Annahmeverbote und Ablieferungspflichten in | ||
12 | den in den Verhaltensregeln näher bestimmten Fällen; | 12 | den in den Verhaltensregeln näher bestimmten Fällen; | ||
13 | 4. | 13 | 4. | ||
n | 14 | die Veröffentlichung von Angaben im Amtlichen Handbuch und im Internet; | n | 14 | die Veröffentlichung von Angaben im Internet; |
15 | 5. | 15 | 5. | ||
16 | das Verfahren sowie die Befugnisse und Pflichten des Präsidiums und des | 16 | das Verfahren sowie die Befugnisse und Pflichten des Präsidiums und des | ||
t | t | 17 | Präsidenten bei Verstößen gegen Regeln der Mitarbeiterbeschäftigung nach § 12 | ||
17 | Präsidenten bei Entscheidungen nach § 44a Abs. 3 und 4. | 18 | Absatz 3a und Entscheidungen nach § 44a Abs. 3 und 4. |
Schnellsuche
Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.