FG München, Urteil vom 26.10.2022, Az. 4 K 2183/21

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Gegenstand

Abschluss des Mietvertrages, Erbschaftsteuerbescheid, Erbschaftsteuererklärung, Steuerbefreiung, Erblasser, Mietverträge, Zeitmietvertrag, Eigene Wohnzwecke, Miteigentumsanteil, Selbstnutzung, Gesonderte Feststellung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Familienheim, Bundesfinanzhof, Befähigung zum Richteramt, Beendigung des Mietverhältnisses, Steuerbevollmächtigte, Europäische Rechtsanwälte, Steuerpflichtiger Erwerb, Rückwirkendes Ereignis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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4 K 2183/21

26.10.2022

FG München

Urteil

Zitier­vorschlag: FG München, Urteil vom 26.10.2022, Az. 4 K 2183/21 (REWIS RS 2022, 8197)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8197

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