Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Ablehnung eines Eilantrags zur Außervollzugsetzung einer vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung (§ 111a StPO) - Unzulässigkeit des eA-Antrags bei Verfristung einer (noch zu erhebenden) Verfassungsbeschwerde gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 [X.] wird abgelehnt, weil eine - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig wäre.
1. Nach § 32 Abs. 1 [X.] kann das [X.] im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben. Für eine einstweilige Anordnung ist allerdings dann kein Raum, wenn der Antrag in der Hauptsache sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. [X.] 89, 38 <44>; 130, 367 <369>; 140, 225 <226>; stRspr). Das ist hier der Fall.
2. Die - bislang nicht erhobene - Verfassungsbeschwerde gegen die antragsgegenständlichen Beschlüsse des [X.] vom 9. März 2020 und des [X.] vom 7. April 2020, letzterer dem Bevollmächtigten des Antragstellers zugegangen am 16. April 2020, wäre offensichtlich unzulässig. Sie wäre nach § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] verfristet.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
20.05.2020
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer
Ablehnung einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvQ
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 111a StPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 20.05.2020, Az. 2 BvQ 28/20 (REWIS RS 2020, 2789)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 2789
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvQ 26/20 (Bundesverfassungsgericht)
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen Corona-Verordnungen der Landesregierungen - insb fehlende Darlegung …
2 BvQ 63/20 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die unverzügliche Verbescheidung einer Anhörungsrüge im Wiederaufnahmeverfahren sowie auf die …
1 BvR 2719/20 (Bundesverfassungsgericht)
Erfolgloser Eilantrag bzgl des versammlungsrechtlichen Verbots einer "Abseilaktion" von einer Autobahnbrücke - Folgenabwägung
1 BvR 762/20 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen bayerische Verordnungen über Ausgangsbeschränkungen bzw Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der …
1 BvQ 63/19 (Bundesverfassungsgericht)
Ablehnung des Erlasses einer eA in einer sorgerechtlichen Sache: unzureichende Antragsbegründung bei fehlendem Vortrag zum …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.