VGH München, Entscheidung vom 09.03.2022, Az. 22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205

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Gegenstand

Streitwertbeschwerde, Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe, Systematik des § 52 GKG, Streitwertfestsetzung für mehrere gleichartige, aber nicht miteinander verbundene Klagen auf Bewilligung von Corona-Überbrückungshilfe nach Klagerücknahme, kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 52 Abs. 3 GKG


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205

09.03.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 09.03.2022, Az. 22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205 (REWIS RS 2022, 777)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 777

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