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Streitwertbeschwerde, Anwendung des § 52 Abs. 3 GKG bei der Beantragung von Corona-Überbrückungshilfe, Systematik des § 52 GKG, Streitwertfestsetzung für mehrere gleichartige, aber nicht miteinander verbundene Klagen auf Bewilligung von Corona-Überbrückungshilfe nach Klagerücknahme, kein Raum für Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 52 Abs. 3 GKG
Meta
22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205
09.03.2022
Entscheidung
Sachgebiet: C
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 09.03.2022, Az. 22 C 21.3021, 22 C 21.3198, 22 C 21.3199, 22 C 21.3205 (REWIS RS 2022, 777)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 777
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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