1. Zivilkammer | REWIS RS 2025, 2762
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Rückerstattungsansprüche, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Berufungsbeklagter, Elektronisches Dokument, Honoraransprüche, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Konkludente Genehmigung, Prozeßbevollmächtigter, Beförderungsvertrag, Empfangsvollmacht, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, mehrdeutige Klauseln, Erfüllungswirkung, Rückabwicklung, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Berufungskläger, Vorgerichtliche Tätigkeit, Schlüssiges Verhalten
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Rückerstattungsansprüche, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Berufungsbeklagter, Elektronisches Dokument, Honoraransprüche, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Konkludente Genehmigung, Prozeßbevollmächtigter, Beförderungsvertrag, Empfangsvollmacht, Streitwert, Elektronischer Rechtsverkehr, mehrdeutige Klauseln, Erfüllungswirkung, Rückabwicklung, Kostenentscheidung, Anderweitige Erledigung, Berufungskläger, Vorgerichtliche Tätigkeit, Schlüssiges Verhalten
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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07.05.2025
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: LG Landshut, Urteil vom 07.05.2025, Az. 12 S 2595/24 e (REWIS RS 2025, 2762)
Papierfundstellen: REWIS RS 2025, 2762
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Fluggast, Flug, Rückerstattung, Zugang, Kündigung, Luftbeförderung
2-24 S 61/22 (Landgericht Frankfurt am Main)
Einbehaltung des Flugpreises
2-24 S 74/22 (Landgericht Frankfurt am Main)
5 S 8340/17 (LG Nürnberg-Fürth)
Keine Beschränkung der Rechte von Fluggästen durch Beförderungsvertrag
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