Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Verhältnis des § 86 und des § 86b Abs. 3 SGB VIII für Leistungen, die im Anschluss an Hilfen nach § 19 SGB VIII gewährt werden
Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen seinen Beschluss vom 2. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Die Revision wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen. Das Verfahren gibt dem Senat voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage, in welchem Verhältnis § 86 und § 86b Abs. 3 [X.] stehen für Leistungen, die im [X.] an Hilfen nach § 19 [X.] gewährt werden.
Meta
5 B 10/20, 5 B 10/20 (5 C 7/20)
04.06.2020
Bundesverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 2. Dezember 2019, Az: 12 BV 19.1737, Beschluss
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 86 SGB 8, § 86b Abs 3 SGB 8, § 19 SGB 8
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.06.2020, Az. 5 B 10/20, 5 B 10/20 (5 C 7/20) (REWIS RS 2020, 3947)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 3947
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 C 7/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach § 19 SGB VIII …
Kein Wechsel des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers bei einem einheitlichen Gesamthilfebedarf
5 C 10/19 (Bundesverwaltungsgericht)
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach § 19 SGB VIII …
5 C 35/15 (Bundesverwaltungsgericht)
Jugendhilferechtliche Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; Begriffe der Beendigung und Unterbrechung der Leistung
Kostenerstattung bei Inobhutnahme eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.